Stand: 06.06.2023
Einleitung
Ziel des NAP ist es, mögliche Risiken und Auswirkungen für die menschliche Gesundheit und die Umwelt, die mit der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln verbunden sein könne, weiter zu reduzieren. Zur Darstellung der Risikoentwicklung wird im Bereich Landwirtschaft u.a. der Indikator „Situation der Offizialberatung in den Ländern“ herangezogen, mit dem alle drei Jahre die Situation, d.h. der Erhalt, Ausbau und / oder Stärkung der Offizialberatung der Länder abgebildet werden soll. Er dokumentiert das Beratungsangebot der Länder und zeigt damit auf, in welchem Umfang die Offizialberatung die landwirtschaftlichen und gartenbaulichen Betriebe mit Beratungsangeboten versorgt (Beratungsindex). Für den Indikator wurde kein quantifiziertes Ziel festgelegt.
Um die Ziele des Nationalen Aktionsplans zu erreichen, ist es u.a. sinnvoll, eine unabhängige Offizialberatung in den Ländern sicherzustellen. Die Beratung zum Pflanzenschutz ist als Aufgabe der Länder im Pflanzenschutzgesetz verankert. Die Bundesländer haben für 2019 für verschiedene Sektoren Beratungsindices erarbeitet. Für den Nationalen Aktionsplan wurden die Indices der Bundesländer zu bundesweiten Indices zusammengefasst. Die letzte Erfassung der sektorspezifischen Indices erfolgte im Jahr 2016.
Berechnung
Der Index stellt die Beratungsangebote bezogen auf die Anzahl der Betriebe dar. Die Bezugsgröße bei der Berechnung des Beratungsindex ist die Zahl der Betriebe ab einer Mindestgröße, unabhängig von ihrer Flächenausstattung.
Um die bestehende Differenzierung bei den Beratungsangeboten zu verdeutlichen und Trends ableiten zu können, erfolgt die Berechnung des Beratungsindex in den folgenden Sektoren: Ackerbau, Obstbau incl. Erdbeeren, Weinbau, Gemüsebau, Hopfenanbau, Zierpflanzenbau und Baumschulen incl. Weihnachtsbaumkulturen sowie das Öffentliche Grün.
Beratungsangebote im Sinne des Beratungsindexes sind die Weitergabe von Informationen durch gedruckte und digitale Medien (Merkblätter, Broschüren, Warndienste, Infodienste), sowie die Durchführung von Veranstaltungen (Feldtage, Versuchsbegehungen, Winterveranstaltungen, Fortbildungen) und persönliche Beratungen (telefonisch, per E-Mail oder vor Ort) Einzelner oder von Gruppen.
Die Beratungsangebote werden in den einzelnen Sektoren über die Auflagen, Teilnehmer- bzw. geschätzte Nutzerzahlen und aufgewandte Beratungsstunden ermittelt und zur Zahl der Betriebe ins Verhältnis gesetzt. Aus dem Mittelwert über die verschiedenen Beratungsangebote der Länder ergibt sich der bundesweite sektorspezifische Beratungsindex.
Ein Beratungsindex mit dem Wert 1,0 drückt aus, dass rechnerisch jedem Betrieb die oben genannten Beratungsangebote einmal im Jahr zur Verfügung stehen bzw. er sie nutzt.
Erstmals wurden die Beratungsindices 2013 berechnet, die Erhebung erfolgt regelmäßig alle drei Jahre. Ein Vergleich der Ergebnisse 2016 mit den Ergebnissen 2013 ist nicht möglich, da sich Änderungen in der Erfassungsmethode ergeben haben. 2019 hat ein Bundesland die Erfassung eines der oben aufgezählten Beratungsangebote verifiziert, dies hat auch einen gewissen Einfluss auf den Bundesdurchschnitt und sollte bei der Betrachtung der Gesamtergebnisse bedacht werden.