Wir verwenden Cookies, um Ihnen die optimale Nutzung unserer Webseite zu ermöglichen. Es werden für den Betrieb der Seite nur notwendige Cookies gesetzt. Details in unserer Datenschutzerklärung.
Der ökologische Landbau strebt ein ressourcenschonendes und umweltverträgliches Wirtschaften an, das sich am Prinzip der Nachhaltigkeit orientiert.
Die allgemeinen Grundsätze des integrierten Pflanzenschutzes sind auch im ökologischen Landbau maßgebend im Pflanzenschutz und rechtlich bindend. Ein wesentlicher Unterschied zum konventionellen Anbau besteht im grundsätzlichen Verzicht auf bestimmte Produktionsmittel insbesondere im Bereich des Pflanzenschutzes und der Düngung.
Aufgrund des Verzichts bestimmter Produktionsmittel stehen im Bereich Pflanzenschutz vorbeugende Maßnahmen zur Regulierung von Krankheiten und Schädlingen im Vordergrund. Hierzu werden pflanzenbauliche Maßnahmen wie Fruchtfolge, Düngung, Bodenbearbeitung oder Sortenwahl aufeinander abgestimmt. Die Förderung natürlicher Regulierungsprozesse und von Nützlingen hat ebenfalls eine hohe Priorität. Im Sinne des Betriebskreislaufs soll im ökologischen Landbau der Einsatz externer Betriebsmittel wie Dünge- oder Pflanzenschutzmittel so weit wie möglich reduziert werden.
Bei direkten Pflanzenschutzmaßnahmen wird im ökologischen Landbau vorwiegend versucht, auf verschiedene physikalische oder biologisch-biotechnische Verfahren zurückzugreifen. So erfolgt die Unkrautregulierung in der Regel mechanisch mit Geräten wie dem Striegel oder der Hacke. Im Gemüse- und Obstbau werden durch Netzabdeckungen Schädlinge aus der Kultur ferngehalten.
Weitere Informationen zu
Wenn Schädlinge und Krankheiten nicht hinreichend mit anderen Maßnahmen reguliert werden können, finden im ökologischen Landbau naturstoffliche Pflanzenschutzmittel, die auf pflanzlichen, tierischen, mikrobiellen oder mineralischen Inhaltstoffen basieren, Anwendung. Im ökologischen Landbau sind kupferhaltige Präparate vor allem im Wein-, Obst- und Hopfenbau die einzige Möglichkeit, bestimmte Pilzkrankheiten zu regulieren.
Die Verwendung von Pflanzenschutzmitteln im ökologischen Landbau ist durch EU- Rechtsvorschriften geregelt. Die Durchführungsverordnung (EG) Nr. 889/2008 zur europäischen Öko-Basisverordnung (EG) Nr. 834/2007 enthält im Anhang II alle Wirkstoffen, die im ökologischen Landbau angewendet werden dürfen. Pflanzenschutzmittel mit Wirkstoffen, die nicht auf dieser Positivliste aufgeführt sind, sind im ökologischen Landbau verboten.
Darüber hinaus dürfen in Deutschland grundsätzlich nur solche Pflanzenschutzmittel angewendet werden, die vom Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) nach den Vorgaben des Pflanzenschutzgesetzes zugelassen sind. Das BVL veröffentlicht regelmäßig eine Liste der zugelassenen Pflanzenschutzmittel, die im ökologischen Landbau eingesetzt werden können:
Weitere Informationen auf der Webseite des BVL
Weiterhin sind auch Grundstoffe gemäß Artikel 23 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 zum Pflanzenschutz im ökologischen Landbau anwendbar, wenn diese pflanzlichen oder tierischen Ursprungs sind und nicht als Herbizid angewendet werden. Beispiele hierfür sind Lebensmittel wie Molke, Essig oder Senfsaat.
Weitere Informationen zu Pflanzenschutzmitteln und Grundstoffen
Pflanzenstärkungsmittel dürfen grundsätzlich im Ökolandbau zur allgemeinen Gesunderhaltung der Pflanzen angewendet werden oder wenn sie dazu bestimmt sind, Pflanzen vor nichtparasitären Beeinträchtigungen zu schützen.
Ökologisch wirtschaftende Betriebe werden mindestens einmal im Jahr kontrolliert, ob sie alle gesetzlichen Vorschriften, einschließlich der Beschränkungen für Pflanzenschutzmittel, erfüllen. Die Kontrollen werden durch private Kontrollstellen durchgeführt, die durch die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) zugelassen und überwacht werden.
Neben den gesetzlichen Vorgaben können die einzelnen Anbauverbände des ökologischen Landbaus weitergehende Einschränkungen für die Verwendung von Pflanzenschutzmitteln oder von weiteren Betriebsmitteln wie Pflanzenstärkungsmittel für ihre Mitglieder privatrechtlich festlegen.
Im Rahmen des Nationalen Aktionsplans und der nationalen Nachhaltigkeitsstrategie der Bundesregierung ist angestrebt, den Anteil des ökologischen Landbaus an der landwirtschaftlich genutzten Fläche auf 20 % in den nächsten Jahren zu erhöhen.
Im Nationalen Aktionsplans Pflanzenschutz wird angestrebt, die Einführung und Weiterentwicklung von Pflanzenschutzverfahren mit geringen Pflanzenschutzmittelanwendungen im Rahmen des integrierten Pflanzenschutzes zu fördern. Dazu gehört, den Anteil praktikabler nicht-chemischer Maßnahmen in den Pflanzenschutzkonzepten, zum Beispiel durch biologische, biotechnische oder mechanische Pflanzenschutzverfahren, weiter auszubauen.
Ein wichtiges Förderinstrument auf Bundesebene ist das Bundesprogramm Ökologischer Landbau (BÖL) des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL). Die im Jahr 2017 vom BMEL veröffentlichte Zukunftsstrategie ökologischer Landbau setzt Förderschwerpunkte und beschreibt auch für den Bereich Pflanzenschutz Handlungsfelder und Maßnahmenpakete.
Zur nationalen Nachhaltigkeitsstrategie