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Kulturpflanzen- oder sektorspezifische Leitlinien des integrierten Pflanzenschutzes Integrierter Pflanzenschutz

Die Leitlinien unterstützen Praxis und Beratung bei der Umsetzung des integrierten Pflanzenschutzes in allen relevanten Bereichen. Sie enthalten sowohl bewährte Praktiken sowie alternative Methoden und neue Verfahren, die zu einer Verringerung der Anwendungsrisiken von Pflanzenschutzmitteln beitragen.

Kulturpflanzen- oder sektorspezifische Leitlinien beschreiben eine möglichst detaillierte Umsetzung der acht allgemeinen Grundsätze des integrierten Pflanzenschutzes gemäß Richtlinie 2009/128/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über einen Aktionsrahmen der Gemeinschaft für die nachhaltige Verwendung von Pestiziden, Anhang III. Ihre Erstellung und Umsetzung ist im Nationalen Aktionsplan zur nachhaltigen Anwendung von Pflanzenschutzmitteln (NAP) verankert.

Erarbeitung und Anerkennung der Leitlinien IPS

Die Leitlinien werden auf freiwilliger Basis von Organisationen/Verbänden erstellt, die bestimmte berufliche Anwender von Pflanzenschutzmitteln vertreten. Auch öffentliche Stellen des Pflanzenschutzes können Leitlinien erarbeiten. Das Julius Kühn-Institut (JKI) steht bei der Entwicklung der Leitlinien beratend zur Seite.

Die von den Organisationen/Verbänden eingereichten Leitlinien durchlaufen ein Anerkennungsverfahren. Zunächst werden sie vom Wissenschaftlichen Beirat NAP bewertet. Nach Abstimmung mit den beteiligten Bundesressorts und den Ländern werden die Leitlinien durch das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft anerkannt und in den Anhang 1 des NAP aufgenommen. Dies wird abschließend im Bundesanzeiger bekanntgegeben.

Einige Organisationen/Verbände haben zwischenzeitlich ihre Leitlinien redaktionell oder inhaltlich aktualisiert.

Entsprechend den Zielen der europäischen Farm to Fork-Strategie und im Zuge der Weiterentwicklung des NAP strebt die Bundesregierung an, das Konzept zur Erstellung der kulturpflanzen- bzw. sektorspezifischen Leitlinien des Integrierten Pflanzenschutzes (IPS) ab 2024 weiterzuentwickeln. Dabei übernimmt das Julius Kühn-Institut in Kooperation mit dem Umweltbundesamt die Federführung. Zusätzlich werden die relevanten Organisationen/Verbände und die Bundesländer in diesen Prozess eingebunden. Die im Jahr 2023 neugegründete Arbeitsgruppe “Integrierter Pflanzenschutz“ des Forums NAP wird die Weiterentwicklung der Leitlinien beratend unterstützen.

Für folgende Bereiche wurden Leitlinien von Organisationen/Verbänden bis 2022 erstellt bzw. liegen Leitlinien im Entwurf vor:

1. Anerkannte Leitlinien

Leitlinien des integrierten Pflanzenschutzes im Zuckerrübenanbau

Sektorspezifische Leitlinie zum integrierten Pflanzenschutz im Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau

Integrierter Pflanzenschutz im DB-Konzern in Deutschland

Leitlinie zum integrierten Pflanzenschutz im Mais (LIPS Mais)

Leitlinie für den integrierten Pflanzenschutz im Sektor Vorratsschutz

Leitlinie für den integrierten Pflanzenschutz im Sektor Arznei- und Gewürzpflanzen

Leitlinie des integrierten Pflanzenschutzes im Kartoffelanbau

Leitlinie zum integrierten Pflanzenschutz im Haus- und Kleingartenbereich

Leitlinien zum integrierten Pflanzenschutz im Hopfenanbau

Leitlinie des integrierten Pflanzenschutzes im Anbau von Ackerbohne, Körnererbse, Sojabohne und Süßlupinen

Leitlinie des integrierten Pflanzenschutzes im Rapsanbau

Leitlinie zum Integrierten Pflanzenschutz im Getreidebau

2. Leitlinien in Bearbeitung

  • Weinbau
    Die Leitlinie zum integrierten Pflanzenschutz im Weinbau liegt vor (siehe Downloads). Zusätzlich sind praktische Informationen zum integrierten Pflanzenschutz im Weinbau/Rebschutz aus verschiedenen Bundesländern hier (Informationsmaterial aus den Bundesländern) verfügbar.
  • Obst- und Gemüse
  • Golfplatzpflege
  • Öffentliches Grün
    Die Erarbeitung der Leitlinie „Öffentliches Grün“ wird noch einige Zeit beanspruchen. Zwischenzeitlich sind praktische Informationen zum integrierten Pflanzenschutz im Öffentlichen Grün im Handbuch Gute Pflege, der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz (Berlin) verfügbar.
  • Baumschulen
  • Forst

Einführung der Leitlinien in die Praxis

Ziel ist es, die anerkannten Leitlinien schnell durch Beratung und Anreize in die Praxis einzuführen. Die Leitlinien sollen für die freiwillige Anwendung in der Praxis motivierend auf die Zielpersonen/-gruppen wirken. Sie sollen daher insbesondere so formuliert sein, dass

  1. sie für die betreffende Kulturpflanze oder den Sektor die geeigneten Vorbeugungs- und ggf. auch Bekämpfungsstrategien auf der Grundlage der allgemeinen Grundsätze des integrierten Pflanzenschutzes gemäß Anhang III der EU-Pflanzenschutz-Rahmenrichtlinie beschreiben,
  2. die Handlungsoptionen, die notwendige Flexibilität der Anwender von Pflanzenschutzmitteln zur Anpassung an standort-, betriebs- und situationsspezifische Bedingungen ermöglichen,
  3. mögliche Zielkonflikte berücksichtigt werden.

Die Leitlinien können durch konkretere Anbaurichtlinien bzw. Handlungsanweisungen ergänzt werden, die auch regionale Besonderheiten aufgreifen. Gleichzeitig können die Anbaurichtlinien bzw. Handlungsanweisungen Grundlage vertraglicher Vereinbarungen sein, wie z.B. im kontrollierten integrierten Anbau.

Leitlinien können auch über die Basisanforderungen der allgemeinen Grundsätze des integrierten Pflanzenschutzes hinausgehen und zusätzliche Anforderungen enthalten, die ebenfalls freiwillig umgesetzt werden. In solchen Fällen ist zu prüfen, ob die Leitlinien oder Elemente von ihnen Grundlage für Fördermaßnahmen, zum Beispiel im Rahmen von Agrarumweltprogrammen sein können.

Rechtliche Grundlagen

Die rechtliche Grundlage für die Leitlinien IPS findet sich in Artikel 14 Absatz 5 der Richtlinie 2009/128/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. Oktober 2009 über einen Aktionsrahmen der Gemeinschaft für die nachhaltige Verwendung von Pestiziden (EU-Pflanzenschutz-Rahmenrichtlinie):

"(5) Die Mitgliedstaaten schaffen geeignete Anreize, um die beruflichen Verwender zur freiwilligen Umsetzung von kulturpflanzen- oder sektorspezifischen Leitlinien zum integrierten Pflanzenschutz zu veranlassen. Öffentliche Stellen und/oder Organisationen, die bestimmte berufliche Verwender vertreten, können entsprechende Leitlinien aufstellen. Die Mitgliedstaaten nehmen in ihren nationalen Aktionsplänen auf die ihrer Ansicht nach maßgeblichen und geeigneten Leitlinien Bezug."

EU-Pflanzenschutz-Rahmenrichtlinie

Workshops und Fachgespräche

In den Jahren 2014 und 2016 fanden Workshops oder Fachgespräche zum Thema kulturpflanzen- oder sektorenspezifischen Leitlinien des integrierten Pflanzenschutzes statt.

Weitere Informationen zu den Workshops

Downloads

Anhang 1 des NAP

Liste der anerkannten Leitlinien (Stand: 28.04.2021) (pdf-Datei)

Leitlinien

Zuckerrüben (Stand 2018; pdf-Datei), (Stand 2023; pdf-Datei)*

Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau (pdf-Datei)

Gleisanlagen Deutsche Bahn (pdf-Datei)

Mais (pdf-Datei)

Vorratsschutz (pdf-Datei)

Arznei- und Gewürzpflanzen (pdf-Datei)

Kartoffel (pdf-Datei)

Haus- und Kleingartenbereich (pdf-Datei)+

Hopfen (pdf-Datei)

Körnerleguminosen (pdf-Datei)

Raps (pdf-Datei)

Getreide (pdf-Datei)

Weinbau (pdf-Datei)

* Von den Autoren inhaltlich aktualisiert.

+ Von den Autoren redaktionell bearbeitet.

Dokument zum runterladen: Poster

Dokumentenbeschreibung:
Kulturpflanzen- oder sektorspezifische Leitlinien des integrierten Pflanzenschutzes (Stand: Juli 2021)