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Die Leitlinien unterstützen Praxis und Beratung bei der Umsetzung des integrierten Pflanzenschutzes in allen relevanten Bereichen. Sie enthalten sowohl bewährte Praktiken sowie alternative Methoden und neue Verfahren, die zu einer Verringerung der Anwendungsrisiken von Pflanzenschutzmitteln beitragen.
Kulturpflanzen- oder sektorspezifische Leitlinien beschreiben eine möglichst detaillierte Umsetzung der acht allgemeinen Grundsätze des integrierten Pflanzenschutzes gemäß Richtlinie 2009/128/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über einen Aktionsrahmen der Gemeinschaft für die nachhaltige Verwendung von Pestiziden, Anhang III. Ihre Erstellung und Umsetzung ist im Nationalen Aktionsplan zur nachhaltigen Anwendung von Pflanzenschutzmitteln (NAP) verankert.
Die Leitlinien werden auf freiwilliger Basis von Organisationen/Verbänden erstellt, die bestimmte berufliche Anwender von Pflanzenschutzmitteln vertreten. Auch öffentliche Stellen des Pflanzenschutzes können Leitlinien erarbeiten. Das Julius Kühn-Institut (JKI) steht bei der Entwicklung der Leitlinien beratend zur Seite.
Die von den Organisationen/Verbänden eingereichten Leitlinien durchlaufen ein Anerkennungsverfahren. Zunächst werden sie vom Wissenschaftlichen Beirat NAP bewertet. Nach Abstimmung mit den beteiligten Bundesressorts und den Ländern werden die Leitlinien durch das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft anerkannt und in den Anhang 1 des NAP aufgenommen. Dies wird abschließend im Bundesanzeiger bekanntgegeben.
Einige Organisationen/Verbände haben zwischenzeitlich ihre Leitlinien redaktionell oder inhaltlich aktualisiert.
Entsprechend den Zielen der europäischen Farm to Fork-Strategie und im Zuge der Weiterentwicklung des NAP strebt die Bundesregierung an, das Konzept zur Erstellung der kulturpflanzen- bzw. sektorspezifischen Leitlinien des Integrierten Pflanzenschutzes (IPS) ab 2024 weiterzuentwickeln. Dabei übernimmt das Julius Kühn-Institut in Kooperation mit dem Umweltbundesamt die Federführung. Zusätzlich werden die relevanten Organisationen/Verbände und die Bundesländer in diesen Prozess eingebunden. Die im Jahr 2023 neugegründete Arbeitsgruppe “Integrierter Pflanzenschutz“ des Forums NAP wird die Weiterentwicklung der Leitlinien beratend unterstützen.
Für folgende Bereiche wurden Leitlinien von Organisationen/Verbänden bis 2022 erstellt bzw. liegen Leitlinien im Entwurf vor:
Leitlinien des integrierten Pflanzenschutzes im Zuckerrübenanbau
Integrierter Pflanzenschutz im DB-Konzern in Deutschland
Leitlinie zum integrierten Pflanzenschutz im Mais (LIPS Mais)
Leitlinie für den integrierten Pflanzenschutz im Sektor Vorratsschutz
Leitlinie für den integrierten Pflanzenschutz im Sektor Arznei- und Gewürzpflanzen
Leitlinie des integrierten Pflanzenschutzes im Kartoffelanbau
Leitlinie zum integrierten Pflanzenschutz im Haus- und Kleingartenbereich
Leitlinien zum integrierten Pflanzenschutz im Hopfenanbau
Leitlinie des integrierten Pflanzenschutzes im Rapsanbau
Leitlinie zum Integrierten Pflanzenschutz im Getreidebau
Ziel ist es, die anerkannten Leitlinien schnell durch Beratung und Anreize in die Praxis einzuführen. Die Leitlinien sollen für die freiwillige Anwendung in der Praxis motivierend auf die Zielpersonen/-gruppen wirken. Sie sollen daher insbesondere so formuliert sein, dass
Die Leitlinien können durch konkretere Anbaurichtlinien bzw. Handlungsanweisungen ergänzt werden, die auch regionale Besonderheiten aufgreifen. Gleichzeitig können die Anbaurichtlinien bzw. Handlungsanweisungen Grundlage vertraglicher Vereinbarungen sein, wie zum Beispiel im kontrollierten integrierten Anbau.
Leitlinien können auch über die Basisanforderungen der allgemeinen Grundsätze des integrierten Pflanzenschutzes hinausgehen und zusätzliche Anforderungen enthalten, die ebenfalls freiwillig umgesetzt werden. In solchen Fällen ist zu prüfen, ob die Leitlinien oder Elemente von ihnen Grundlage für Fördermaßnahmen, zum Beispiel im Rahmen von Agrarumweltprogrammen sein können.
Die rechtliche Grundlage für die Leitlinien IPS findet sich in Artikel 14 Absatz 5 der Richtlinie 2009/128/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. Oktober 2009 über einen Aktionsrahmen der Gemeinschaft für die nachhaltige Verwendung von Pestiziden (EU-Pflanzenschutz-Rahmenrichtlinie):
"(5) Die Mitgliedstaaten schaffen geeignete Anreize, um die beruflichen Verwender zur freiwilligen Umsetzung von kulturpflanzen- oder sektorspezifischen Leitlinien zum integrierten Pflanzenschutz zu veranlassen. Öffentliche Stellen und/oder Organisationen, die bestimmte berufliche Verwender vertreten, können entsprechende Leitlinien aufstellen. Die Mitgliedstaaten nehmen in ihren nationalen Aktionsplänen auf die ihrer Ansicht nach maßgeblichen und geeigneten Leitlinien Bezug."
EU-Pflanzenschutz-Rahmenrichtlinie
In den Jahren 2014 und 2016 fanden Workshops oder Fachgespräche zum Thema kulturpflanzen- oder sektorenspezifischen Leitlinien des integrierten Pflanzenschutzes statt.