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Der Verband Deutscher Hopfenpflanzer e.V. hat mit Unterstützung des Instituts für Pflanzenbau und Pflanzenzüchtung der Bayerischen Landesanstalt für Landwirtschaft die Leitlinien zum integrierten Pflanzenschutz im Hopfenanbau erarbeitet. Die Aufnahme der Leitlinien in den Anhang 1 des NAP wurde am 02.03.2020 im Bundesanzeiger bekanntgegeben.
Die Leitlinien orientieren sich an den acht allgemeinen Grundsätzen des integrierten Pflanzenschutzes aus dem Anhang III der Pflanzenschutz-Rahmenrichtlinie 2009/128/EG und konkretisieren diese Grundsätze für die Kultur Hopfen. Nach einer kurzen Einleitung sind die Leitlinien untergliedert in eine Allgemeine Leitlinie und Schaderregerspezifische Leitlinien.
Leitlinien zum integrierten Pflanzenschutz im Hopfenanbau (pdf-Datei)
Die allgemeine Leitlinie gilt übergeordnet für alle Belange des Pflanzenschutzes im Hopfenanbau. Ein besonderer Schwerpunkt wird dabei auf die vorbeugenden Maßnahmen gelegt, die ausgehend von den Standortbedingungen bis hin zur Pflegemaßnahmen erläutert werden. Auch die Themen Förderung und Nutzung natürlicher Regelmechanismen, Schaderregerüberwachung und Entscheidung über Bekämpfungsmaßnahmen, Bevorzugung nichtchemischer und Anwendung chemischer Pflanzenschutzmaßnahmen sowie Erfolgskontrolle und Dokumentation werden ausgeführt.
Die schaderregerspezifischen Leitlinien beinhalten detaillierte Handlungsanweisungen für die wichtigsten Schädlinge, Krankheiten, Virosen und Viroide sowie Ungräser und Unkräuter im Hopfen. Zu jedem Schadfaktor werden in Tabellenform vorbeugende Maßnahmen, Überwachungsmethoden, Schwellenwerte, direkte Bekämpfungsmaßnahmen, Begrenzung auf das notwenige Maß und Resistenzvermeidungsstrategien aufgezeigt, erläutert und begründet.
Im Anhang sind weiterführende Quellen und Links angegeben, die beispielsweise Beratungsoptionen und Hinweise zum Anwenderschutz aufzeigen.