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In Deutschland wird das EU-Recht vor allem mit dem Pflanzenschutzgesetz und mehreren Verordnungen umgesetzt. EU-Verordnungen sind in Deutschland unmittelbar anwendbar, während EU-Richtlinien in nationales Recht umgesetzt werden müssen.
Einen umfassenden Überblick über aktuelle relevante EU-Vorschriften, nationale Regelungen sowie auch spezielle Bekämpfungsverordnungen gibt die Website des Bundesministeriums für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat: