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Die Durchführung des Pflanzenschutzes und insbesondere die Zulassung und Anwendung chemischer Pflanzenschutzmittel sind in Deutschland rechtlich umfassend und auf einem hohen Schutzniveau für Mensch, Tier, Grundwasser und Naturhaushalt geregelt.
Bereits seit mehr als 80 Jahre bestehen in Deutschland gesetzliche Regelungen zum Pflanzenschutz. Heute finden sich die wichtigsten Regelungen im Pflanzenschutzgesetz (PflSchG), das 1986 erstmals in Kraft trat. 2012 erfuhr das Pflanzenschutzgesetz eine umfassende Überarbeitung, um vorhandene EU-Regelungen zum Pflanzenschutz einzubinden. Eine wichtige Neuerung war unter anderem die Fortbildungspflicht für berufliche Anwender von Pflanzenschutzmitteln wie Landwirte und Gärtner.
Zweck des Pflanzenschutzgesetzes ist es:
Um diesen Zweck zu erfüllen, regelt das Pflanzenschutzgesetz unter anderem, wer Pflanzenschutzmittel anwenden darf und was bei der Anwendung zu beachten ist. Auch das Zulassungsverfahren und der Handel mit Pflanzenschutzmitteln sind im Gesetz geregelt.
Für die Durchführung der guten fachlichen Praxis im Pflanzenschutz entsprechend § 3 Pflanzenschutzgesetz haben Bund und Länder gemeinsame Grundsätze festgelegt.
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Die Kontrolle der gesetzlichen Vorgaben erfolgt durch den Bund und die Länder:
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Neben der Überwachung der rechtlichen Vorgaben ist auch die Beratung zum Pflanzenschutz eine wichtige gesetzliche Aufgabe der Pflanzenschutzdienste der Länder:
In verschiedenen Verordnungen werden einzelne Vorgaben des Pflanzenschutzgesetztes im Detail geregelt. Beispiele für nationale Verordnungen im Pflanzenschutz sind:
Zusätzlich können in den Bundesländern weitere Regelungen zum Pflanzenschutz bestehen.
Im Pflanzenschutz sind auch Regelungen aus anderen Rechtsbereichen zu beachten. Diese betreffen insbesondere das Umwelt- und Chemikalienrecht. Wichtige Beispiele sind:
Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG)
Wasserhaushaltgesetz (WHG)
Chemikalien-Verbotsverordnung (ChemVerbotsV)