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Nationale Regelungen Rechtliche Regelungen

Die Durchführung des Pflanzenschutzes und insbesondere die Zulassung und Anwendung chemischer Pflanzenschutzmittel sind in Deutschland rechtlich umfassend und auf einem hohen Schutzniveau für Mensch, Tier, Grundwasser und Naturhaushalt geregelt.

Bereits seit mehr als 80 Jahre bestehen in Deutschland gesetzliche Regelungen zum Pflanzenschutz. Heute finden sich die wichtigsten Regelungen im Pflanzenschutzgesetz (PflSchG), das 1986 erstmals in Kraft trat. 2012 erfuhr das Pflanzenschutzgesetz eine umfassende Überarbeitung, um vorhandene EU-Regelungen zum Pflanzenschutz einzubinden. Eine wichtige Neuerung war unter anderem die Fortbildungspflicht für berufliche Anwender von Pflanzenschutzmitteln wie Landwirte und Gärtner.

Das Pflanzenschutzgesetz

Zweck des Pflanzenschutzgesetzes ist es:

  • Pflanzen, insbesondere Kulturpflanzen, vor Schadorganismen und nichtparasitären Beeinträchtigungen zu schützen,
  • Pflanzenerzeugnisse vor Schadorganismen zu schützen,
  • Gefahren, die durch die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln oder durch andere Maßnahmen des Pflanzenschutzes, insbesondere für die Gesundheit von Mensch und Tier und für den Naturhaushalt, entstehen können, abzuwenden oder ihnen vorzubeugen,
  • Rechtsakte der Europäischen Gemeinschaft oder der Europäischen Union im Anwendungsbereich dieses Gesetzes durchzuführen.

Um diesen Zweck zu erfüllen, regelt das Pflanzenschutzgesetz unter anderem, wer Pflanzenschutzmittel anwenden darf und was bei der Anwendung zu beachten ist. Auch das Zulassungsverfahren und der Handel mit Pflanzenschutzmitteln sind im Gesetz geregelt.

Für die Durchführung der guten fachlichen Praxis im Pflanzenschutz entsprechend § 3 Pflanzenschutzgesetz haben Bund und Länder gemeinsame Grundsätze festgelegt.

Weiter zu den Grundsätzen zur Durchführung der guten fachlichen Praxis im Pflanzenschutz

Die Kontrolle der gesetzlichen Vorgaben erfolgt durch den Bund und die Länder:

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Neben der Überwachung der rechtlichen Vorgaben ist auch die Beratung zum Pflanzenschutz eine wichtige gesetzliche Aufgabe der Pflanzenschutzdienste der Länder:

Weiter zur Beratung im Pflanzenschutz

Verordnungen zum Pflanzenschutzgesetz

In verschiedenen Verordnungen werden einzelne Vorgaben des Pflanzenschutzgesetztes im Detail geregelt. Beispiele für nationale Verordnungen im Pflanzenschutz sind:

Zusätzlich können in den Bundesländern weitere Regelungen zum Pflanzenschutz bestehen.

Weitere wichtige Regelungen zum Pflanzenschutz

Im Pflanzenschutz sind auch Regelungen aus anderen Rechtsbereichen zu beachten. Diese betreffen insbesondere das Umwelt- und Chemikalienrecht. Wichtige Beispiele sind:

Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG)
Wasserhaushaltgesetz (WHG)
Chemikalien-Verbotsverordnung (ChemVerbotsV)

Elemente des Ordnungsrechts im Pflanzenschutz

Übersicht der Elemente des Ordnungsrechts im Pflanzenschutz. Quelle: NAP, Seite 23