Pflanzenschutz ist notwendig, um unsere Pflanzen, besonders die Kulturpflanzen, vor Krankheiten, Schädlingen und nichtparasitären Einflüssen zu schützen. Er trägt in der Land- und Forstwirtschaft sowie den Gartenbau dazu bei, dass Ernteverluste vermieden und die Qualität der pflanzlichen Produkte gesichert werden. Er umfasst eine Vielzahl verschiedener Maßnahmen, wozu auch die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln gehört.
Die Durchführung des Pflanzenschutzes ist in Deutschland auf der Grundlage von EU-Recht umfassend und auf einem hohen Schutzniveau für Mensch, Tier und Naturhaushalt geregelt. Die wichtigsten Instrumente hierfür sind die Zulassung von Pflanzenschutzwirkstoffen und -mitteln und die mit dem Vertrieb und der Anwendung von zugelassenen Pflanzenschutzmitteln verbundenen gesetzlichen Regelungen, Anwendungsbestimmungen und Auflagen für Hersteller, Händler, Anwender, Berater und Behörden. Neben den Vorgaben des Ordnungsrechts sind bei der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln die Grundsätze der Durchführung der guten fachlichen Praxis im Pflanzenschutz einzuhalten und dabei die Grundsätze des integrierten Pflanzenschutzes zu berücksichtigen.
Weitere Informationen zu den rechtlichen Regelungen im Pflanzenschutz
Weitere Informationen zum integrierten Pflanzenschutz
Weitere Informationen zu Pflanzenschutzmitteln auf der Webseite des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL)