Wir verwenden Cookies, um Ihnen die optimale Nutzung unserer Webseite zu ermöglichen. Es werden für den Betrieb der Seite nur notwendige Cookies gesetzt. Details in unserer Datenschutzerklärung.
Das Ziel des Nationalen Aktionsplans ist die Verringerung der Risiken und Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit und Umwelt, die mit der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln verbunden sein können.
Beispielsweise wird im Bereich Gesundheitsschutz angestrebt, in einheimischen und importierten Lebensmitteln die Rückstandshöchstgehaltsüberschreitungen in allen Produktgruppen bis 2021 auf unter 1 Prozent zu verringern. Auch der Schutz von Anwendern und Arbeitern sowie der Schutz unbeteiligter Dritter soll bei der Anwendung von chemischen Pflanzenschutzmitteln verbessert werden.
Im Mittelpunkt der Maßnahmen des Nationalen Aktionsplans stehen die Förderung von Innovationen im integrierten Pflanzenschutz und die Weiterentwicklung von Pflanzenschutzverfahren. Darüber hinaus beschreibt der Nationale Aktionsplan weitere Ziele und Maßnahmen zur Risikoreduzierung in den Schwerpunkten Gewässerschutz, Biologische Vielfalt, Anwenderschutz und Schutz unbeteiligter Dritter sowie Verbraucherschutz (Lebensmittelsicherheit). Auf den folgenden Unterseiten werden diese Schwerpunkte dargestellt.
Bei der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln ist der Schutz von Nichtzielorganismen zu Land und zu Wasser zu berücksichtigen. Als Nichtzielorganismen gelten all jene Tiere und/oder Pflanzen, die nicht bekämpft werden sollen. Zum Schutz der Nichtzielorganismen sowie des Naturhaushalts im Allgemeinen sind deshalb geeignete Maßnahmen zur Risikoreduzierung bei der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln zu treffen. Für die Festlegung und Umsetzung dieser Maßnahmen ist es wichtig zu verstehen, auf welche Wege Pflanzenschutzmittel in die Umwelt gelangen können.
Mögliche Eintragspfade für Pflanzenschutzmitteln in die Umwelt und auf Nichtzielflächen sind Abdrift, Abschwemmung, Verflüchtigung in die Luft, Versickerung in das Grundwasser und Drainagen. Bereits während einer Applikation von Pflanzenschutzmitteln oder der Aussaat von gebeiztem Saatgut können Teile des Spritznebels oder der Beizstäube als Abdrift auf benachbarte Nichtzielflächen gelangen. Auch nach der Applikation besteht die Gefahr des Pflanzenschutzmitteleintrags durch Erosion und Abschwemmung („Run-off“) in angrenzende Gewässer oder Saumbiotope. Sogenannte Punkteinträge müssen ebenfalls bedacht werden. Gelangen Pflanzenschutzmittelreste auf eine befestigten Fläche - zum Beispiel bei Tätigkeiten wie dem Befüllen eines Pflanzenschutzgeräts auf der Hoffläche-, können diese bei Regen oder Reinigungsarbeiten in die Kanalisation und über diese in Gewässer eingetragen werden.
Um den Eintrag von Pflanzenschutzmitteln in Nichtzielflächen auf ein annehmbares Maß zu reduzieren, werden mit der Zulassung Risikominderungsmaßnahmen (zum Beispiel Einsatz von abdriftmindernder Technik, Abstandsauflagen) vorgeschrieben. Zusätzlich sind im Rahmen der guten fachlichen Praxis zum Pflanzenschutz weitere Maßnahmen zu treffen, um Einträge von Pflanzenschutzmitteln in die Umwelt zu vermeiden.
Die Abbildung stellt wichtige mögliche Eintragspfade von Pflanzenschutzmitteln in die Umwelt bei der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln dar: