Bei einer Anwendung von Pflanzenschutzmitteln können Rückstände im Erntegut nicht immer vermieden werden. Zum Schutz von Verbraucherinnen und Verbrauchern dürfen diese Rückstände nicht die gesetzlich zulässigen Rückstandshöchstgehalte (RHG) für Lebens- und Futtermitteln überschreiten. Die zulässigen RHG werden so niedrig wie möglich festgesetzt.
Im Rahmen der Lebensmittelüberwachung überprüfen die zuständigen Länderbehörden, ob Lebens- und Futtermittel die zulässigen RHG für Pflanzenschutzmittelwirkstoffe einhalten. Dabei werden sowohl einheimische als auch eingeführte Produkte erfasst. Die Ergebnisse der Länder werden durch das BVL in einem jährlichen Bericht zusammengefasst und ausgewertet.
Die Nationale Berichterstattung Pflanzenschutzmittelrückstände bildet die Basis, um den NAP-Indikator „Quote der Überschreitung der Rückstandshöchstgehalte“ zu ermitteln.
Der Indikator „Quote der Überschreitung der Rückstandshöchstgehalte“ zeigt die Entwicklung der Überschreitung der Rückstandshöchstgehalte von Pflanzenschutzmitteln in Lebensmitteln in allen Produktgruppen bei allen einheimischen und eingeführten Produkten.
Zum Indikator „Quote der Überschreitung der Rückstandshöchstgehalte“
Das BfR hat im Februar 2019 eine Erweiterung und Ergänzung dieses Indikators vorgeschlagen. Das neue Indikatorenset soll zusätzlich auf Basis der toxikologischen Grenzwerte das potentielle Gesundheitsrisiko für Verbraucherinnen und Verbraucher durch Pflanzenschutzmittelrückstände abbilden. Die Erweiterung wurde vom Forum NAP diskutiert und angenommen.
Zur Sitzung des Forums NAP im Februar 2019