Im Mittelpunkt des Nationalen Aktionsplans Pflanzenschutz steht die Reduktion von Risiken für Mensch, Tier und Naturhaushalt, die durch die Anwendung von zugelassenen Pflanzenschutzmitteln entstehen können. Dabei werden die gesundheitlichen, sozialen, wirtschaftlichen und ökologischen Auswirkungen berücksichtigt.
Der Aktionsplan wurde unter Mitwirkung der Länder und Beteiligung von Verbänden, die sich mit Pflanzen oder Pflanzenerzeugnissen, dem Pflanzenschutz, dem Verbraucherschutz, der Wasserwirtschaft oder dem Umwelt- und Naturschutz befassen, erstellt.
Er umfasst unter Berücksichtigung bereits getroffener Risikominderungsmaßnahmen quantitative Vorgaben, Ziele, Maßnahmen, Indikatoren und Zeitpläne zur Verringerung der Risiken und Auswirkungen der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln auf die Gesundheit von Mensch und Tier sowie auf den Naturhaushalt. Die Zielvorgaben betreffen die Bereiche Pflanzenschutz, Anwenderschutz, Verbraucherschutz und Schutz des Naturhaushaltes.
Mehr zu den Zielen des Nationalen Aktionsplans
Alle beteiligten Behörden des Bundes und der Länder, die Wissenschaft, die betroffenen Verbände der Land- und Forstwirtschaft, des Gartenbaus, des Haus- und Kleingartenbereichs und der Wasserwirtschaft sind ebenso aufgerufen gemeinsam an der Umsetzung des Nationalen Aktionsplans zu arbeiten wie die betroffenen Unternehmen und der Handel sowie die Verbände des Verbraucher-, Umwelt- und Naturschutzes.
Einmal im Jahr kommen Vertreter aus diesen Bereichen als Forum zum Nationalen Aktionsplan Pflanzenschutz zusammen, um den Fortschritt des Nationalen Aktionsplans zu überprüfen und Vorschläge für seine Weiterentwicklung zu erarbeiten.
Der Nationale Aktionsplan Pflanzenschutz wird alle fünf Jahre überprüft.
Der Aktionsplan ist Teil der Umsetzung der Pflanzenschutz-Rahmenrichtlinie der Europäischen Union (Artikel 4 Absatz 1 der Richtlinie 2009/128/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über einen Aktionsrahmen der Gemeinschaft für die nachhaltige Verwendung von Pestiziden). Mit der Umsetzung wird den Vorschriften nach § 4 Pflanzenschutzgesetz Genüge getan.
2017 hat die Europäische Kommission im Rahmen eines Sondierungsbesuchs den Nationalen Aktionsplan und seine Umsetzung in Deutschland untersucht. Die Ergebnisse wurden in einem Bericht zusammengefasst und veröffentlicht:
Bericht der Kommission über einen Sondierungsbesuch in Deutschland im März 2017 (pdf-Datei)
Weitere Informationen zur Berichterstattung der EU-Kommission
Am 1. Juni 2022 führte das Bundesministerium für Landwirtschaft und Ernährung eine Online-Veranstaltung zur Weiterentwicklung des NAP durch. Vertreterinnen und Vertreter verschiedener Interessengruppen stellten ihre Positionen insbesondere zu den Themen „Reduktion der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln“ und „Maßnahmen des integrierten Pflanzenschutzes“ dar. Die Stellungnahmen von Bundes- und Länderbehörden sowie von verschiedenen Stakeholdern zur Weiterentwicklung des NAP wurden in einer Dokumentation zusammengestellt: