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Der Aktionsplan Vorratsschutz ist Bestandteil des Nationalen Aktionsplans zur nachhaltigen Anwendung von Pflanzenschutzmitteln (NAP). Im April 2019 hat das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) den Aktionsplan veröffentlicht. Daran beteiligt waren die mit diesem Thema befassten Verbände, Organisationen, Betriebe, Behörden und wissenschaftlichen Einrichtungen.
Durch die Lagerhaltung von Ernteprodukten und pflanzlichen Erzeugnissen wird eine ganzjährige Versorgung mit Lebens- und Futtermitteln sichergestellt. Auch nach der Ernte besteht die Gefahr von vermeidbaren Verlusten durch pilzliche oder tierische Schadorganismen. Zielgerichtete Maßnahmen des Vorratsschutzes erhalten die Qualität und Quantität von Vorratsgütern während der Lagerung.
Die Umsetzung des Vorratsschutzes im Sinne des integrierten Pflanzenschutzes stellt die Praxis vor viele Herausforderungen. Die verfügbaren Handlungsoptionen bei praktikablen vorbeugenden Maßnahmen, bei der Befallsüberwachung und -früherkennung sowie bei Bekämpfungsmaßnahmen gilt es im Vorratsschutz zu erweitern. Darüber hinaus stellt die lebensmittelverarbeitende Industrie als nachgelagerter Sektor spezielle Anforderungen an den Vorratsschutz.
Der Aktionsplan Vorratsschutz beschreibt die bestehenden Problemfelder im Vorratsschutz von trockenen, lagerfähigen Pflanzenerzeugnissen (zum Beispiel Getreide, Mais und Ölsaaten) und formuliert konkrete Ziele und Maßnahmen, um die Verfügbarkeit von praktikablen Handlungsoptionen im integrierten Vorratsschutz zu verbessern.
Folgende Maßnahmen werden benannt:
Die Sicherstellung ausreichender chemischer und nicht-chemischer Pflanzenschutzverfahren ist eine wichtige Maßnahme innerhalb des NAP. Ein entsprechender Handlungsbedarf wird im NAP sowohl für Anwendungen von geringfügigem Umfang (siehe Aktionsplan Obst und Gemüse ) als auch für den Vorratsschutz festgehalten.
Der Aktionsplan Vorratsschutz ist in einem gemeinsamen Prozess mit den beteiligten Akteuren entstanden. Ein erster Entwurf des Aktionsplans wurde am 1. und 2. Oktober 2014 am JKI in Berlin (Dahlem) während eines Workshops zum Thema Vorratsschutz diskutiert. In den Jahren 2015 bis 2018 fanden weitere Treffen und Absprachen der Steuerungsgruppe statt.
Protokoll des Workshops "Vorratsschutz" (pdf-Datei)
Parallel dazu wurde an den Leitlinien des integrierten Pflanzenschutzes im Sektor Vorratsschutz gearbeitet.
Zur Sitzung des Forums NAP am 6. und 7. Dezember 2017 stellte die Steuerungsgruppe die Entwürfe des Aktionsplans Vorratsschutz sowie der Leitlinien des integrierten Pflanzenschutzes (IPS) im Sektor Vorratsschutz vor. Die Leitlinie hat das Anerkennungsverfahren des BMEL erfolgreich durchlaufen und wurde in den Anhang 1 des NAP aufgenommen.
Weitere Informationen zu der IPS-Leitlinie Vorratsschutz
Die Leitlinien des integrierten Pflanzenschutzes im Sektor Vorratsschutz bilden die Grundlage zur Umsetzung der Maßnahme Nr. 3 des Aktionsplans Vorratsschutz. Von 2018 bis 2021 wurde im „Netzwerk für den Wissenstransfer und die Implementierung der Leitlinien Integrierter Pflanzenschutz im Sektor Vorratsschutz“ (VSnet) auf Basis der Leitlinie IPS die Umsetzung des integrierten Vorratsschutzes demonstriert und weiterentwickelt. Das Projekt wurde im Rahmen des Bundesprogramms ökologischer Landbau und andere Formen nachhaltiger Landwirtschaft durch das BMEL gefördert.
Flyer zum Projekt VSnet (pdf-Datei)
Durch die seit August 2017 bei den Müllerschulen in Stuttgart und Wittingen eingeführte neue Vertiefungsrichtung „Agrarlager“ im Rahmen des Ausbildungsberufes zum „Verfahrenstechnologen in der Mühlen- und Getreidewirtschaft“ können die Ergebnisse des Aktionsplanes und die Leitlinie integrierter Pflanzenschutz im Sektor Vorratsschutz frühzeitig vermittelt werden (siehe Maßnahme Nr. 4 des Aktionsplans Vorratsschutz).