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Das übergeordnete Ziel des Nationalen Aktionsplans Pflanzenschutz ist, die Risiken, die durch die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln entstehen können, weiter zu reduzieren. Diese Zielsetzung geht konform mit der EU-Pflanzenschutz-Rahmenrichtlinie 2009/128/EG über einen Aktionsrahmen der Gemeinschaft für die nachhaltige Verwendung von Pestiziden.
Die Zielvorgaben im Nationalen Aktionsplan Pflanzenschutz betreffen die Bereiche Pflanzenschutz, Anwenderschutz, Verbraucherschutz und Schutz des Naturhaushaltes. Wie das Pflanzenschutzgesetz in § 4 vorschreibt, enthält der Nationale Aktionsplan hinsichtlich der Zielerreichung quantitative Vorgaben, Maßnahmen und Zeitpläne zur Verringerung der Risiken und Auswirkungen der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln auf die Gesundheit von Mensch und Tier sowie auf den Naturhaushalt.
Verfolgt werden unter anderem folgende Ziele:
Zur Erreichung dieser globalen Ziele werden im Nationalen Aktionsplan spezielle Ziele, Ziel-Quoten und Zeitpläne für folgende Bereiche festgelegt: