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Nationale Aktionspläne in der EU Über den Aktionsplan

Flagge der Europäischen Union. Copyright: rustamank - adobe-stock.com
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Die Pflanzenschutz-Rahmenrichtlinie 2009/128/EG hat in der EU einen gemeinsamen Rahmen für eine nachhaltige Verwendung von Pflanzenschutzmitteln geschaffen. Ein wichtiger Schritt zur Umsetzung war, dass die Mitgliedstaaten nationale Aktionspläne erlassen.

Die nationalen Aktionspläne dienen dem Ziel der Richtlinie, die mit der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln verbundenen Risiken und Auswirkungen für die menschliche Gesundheit und die Umwelt zu verringern und die Anwendung des integrierten Pflanzenschutzes sowie alternativer Methoden oder Verfahren wie nichtchemischer Alternativen zu Pestiziden zu fördern.

Gemäß der Richtlinie haben alle Mitgliedsstaaten nationale Aktionspläne zur nachhaltigen Anwendung von Pflanzenschutzmitteln verabschiedet und Regelungen zur Sachkunde und zur Prüfung von Pflanzenschutzgeräten geschaffen. Seit dem 1. Januar 2014 sind die Allgemeinen Grundsätze des integrierten Pflanzenschutzes anzuwenden.

Die nationalen Aktionspläne der 28 EU-Mitgliedsstaaten sind auf der Website der Europäischen Kommission hinterlegt:

Nationale Aktionspläne der EU-Mitgliedsstaaten

Die Mitgliedsstaaten berichten regelmäßig der Europäischen Kommission über den Stand und die Änderungen ihrer nationalen Aktionspläne.

Information und Austausch auf EU-Ebene

Der Austausch von Informationen über die Ziele und die Aktionen, die die Mitgliedstaaten in ihren nationalen Aktionsplänen festlegen, ist für die Verwirklichung der Ziele der Pflanzenschutz-Rahmenrichtlinie (Sustainable Use Directive – SUD) sehr wichtig. Die Europäische Kommission hat ein Internetportal eingerichtet, um dort über die Entwicklung und Ergebnisse der nationalen Aktionspläne in den Mitgliedsstaaten zu informieren. Ein integriertes Recherche-Tool unterstützt bei der Suche nach Informationen zu einzelnen Mitgliedsstaaten.

Zum SUD-Webportal

Weitere Informationen zur Berichterstattung der EU-Kommission

Darüber hinaus findet begleitend zu den Prozessen in den Mitgliedstaaten ein regelmäßiger Austausch auf europäischer Ebene statt. In diesem werden Erfahrungen bei der Umsetzung Pflanzenschutz-Rahmenrichtlinie und den nationalen Aktionspläne geteilt. Dies betrifft insbesondere Erfahrungen zu Maßnahmen, die sich in einzelnen Mitgliedsstaaten besonders bewährt haben und die einen Vorbildcharakter für andere haben können.

Einzelne dieser „Best practice“-Beispiele aus EU-Staaten werden nachfolgend vorgestellt:

Beispiel: Demonstrationsbetriebe Integrierter Pflanzenschutz

Dänemark und Frankreich haben ähnlich wie Deutschland Demonstrationsbetriebe zur Umsetzung des integrierten Pflanzenschutzes eingerichtet, diese Betriebe tragen mit der Durchführung von Hoftagen aktiv zur Demonstration und Diskussion praxisrelevanter Lösungen bei.

In Dänemark sind sieben Demonstrationsbetriebe in verschiedenen Produktionszweigen (Ackerbau, Apfelanbau und Zierpflanzenbau) eingerichtet worden. Diese Betriebe bearbeiten jeweils eine spezifische Problemstellung ihres Betriebes, dazu gehören zum Beispiel die Unkrautbestimmung und -kontrolle, die Anwendung und Weiterentwicklung von Prognosesystemen, biologischer Pflanzenschutz und Fragen der Fruchtfolgegestaltung.  Die einzelnen Betriebe erhalten eine intensive vor-Ort Beratung. Schwerpunkte sind die Lösung regionaler Pflanzenschutzprobleme und die Reduzierung der Risiken für die menschliche Gesundheit und die Umwelt zu erreichen. 

In Frankreich wurde ein Netzwerk von 2000 Demonstrationsbetrieben in den unterschiedlichsten Anbausystemen geschaffen. Jeweils 10 Betriebe bilden eine Gruppe und werden durch einen Berater zu Fragen des integrierten Pflanzenschutzes beraten. Ziel ist, dass die Betriebe Anbauverfahren mit geringem Pflanzenschutzmitteleinsatz testen und Daten für die weitere Analyse von Optionen und Grenzen der Verfahren zur Verfügung stellen

Beispiel: Checklisten IPS zur Eigenbewertung

Einige Mitgliedsstaaten (Belgien, Dänemark, Irland und Tschechien) entwickeln Checklisten für die Anwender zum integrierten Pflanzenschutz (IPS), die sich an den allgemeinen Grundsätzen des integrierten Pflanzenschutzes orientieren. Diese Checklisten dienen der Motivation und Eigenbewertung der Landwirte und Anbauer.

Rückblick: Erarbeitung der Nationalen Aktionspläne in den Mitgliedsstaaten

Die Nationalen Aktionspläne wurden in den einzelnen Mitgliedsstaaten der EU in intensiven Dialogprozessen unter Beteiligung der Interessensgruppen und in Zusammenarbeit mit wissenschaftlichen Komitees erarbeitet. Einige Mitgliedsstaaten der EU hatten - wie Dänemark seit 1986 und Deutschland seit 2005 – bereits national Programme zur Reduzierung möglicher Risiken im Zusammenhang mit der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln aufgelegt und haben diese an diese angepasst.

In Deutschland wurde auf verschiedenen Fachworkshops über die Entwicklung der nationalen Aktionspläne in anderen EU-Mitgliedstaaten berichtet. Auf der Sitzung des Forums Nationaler Aktionsplan Pflanzenschutz im Dezember 2013 in Berlin wurde ein Überblick über die Nationalen Aktionsplänen der EU-Mitgliedstaaten gegeben:

Tischvorlage "Überblick Nationale Aktionspläne", NAP-Forum 2013 (Silke Dachbrodt-Saaydeh, JKI) (pdf-Datei)

Vortrag "Überblick Nationale Aktionspläne", NAP-Forum 2013 (Silke Dachbrodt-Saaydeh, JKI) (pdf-Datei)