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Pflanzenschutzberatung Integrierter Pflanzenschutz

Gruppenberatung in einer Obstanlage.
© Julian Lindstaedt, LWK Niedersachsen

Die Pflanzenschutzdienste der Länder beraten die Landwirte und Gärtner über den Pflanzenschutz mit Hilfe von Broschüren, digitalen Medien, Fortbildungsveranstaltungen, Feldtagen und persönlicher Beratung. Berechnete Beratungsindices sollen abbilden, in welchem Umfang die Offizialberatung die landwirtschaftlichen und gartenbaulichen Betriebe mit diesen Beratungsangeboten versorgt.

Die Beratung zum Pflanzenschutz ist als Aufgabe der Pflanzenschutzdienste der Länder im Pflanzenschutzgesetz verankert. Darüber hinaus ergeben sich aus den neuen Verordnungen der Gemeinsamen Agrarpolitik Anforderungen an die Beratungssysteme der Länder zum Pflanzenschutz. Eine wichtige Maßnahme des NAP ist eine schlagkräftige Offizialberatung zum Pflanzenschutz in den Ländern. Die Länder erheben Daten und berechnen im Rahmen des NAP einen Index zur Darstellung der Beratungsaktivitäten. Der Index enthält die Beratungsangebote bezogen auf die Anzahl der Betriebe. Er ist sektorbezogen und wird in Abständen regelmäßig erhoben.

Beratungsaktivitäten und Akteure

Beratungsangebote im Sinne des Beratungsindexes sind die Weitergabe von Informationen durch gedruckte und digitale Medien (Merkblätter, Broschüren, Warndienste, Infodienste) sowie die Durchführung von Veranstaltungen (Feldtage, Versuchsbegehungen, Winterveranstaltungen, Fortbildungen) und persönliche Beratungen (telefonisch, per E-Mail oder vor Ort) Einzelner oder von Gruppen.

Die Akteure der Offizialberatung sind in den Bundesländern sehr unterschiedlich organisiert. Die Pflanzenschutzdienste der Länder und die von den Ländern damit beauftragten Dienststellen sind verantwortlich für die unabhängige staatliche oder staatlich geförderte Beratung. Die Kontaktadressen zu den amtlichen Auskunftsstellen für Pflanzenschutz der Länder (Pflanzenschutzdienste) sind auf der BVL-Website hinterlegt:

Pflanzenschutzdienste der Länder

Berechnung des Beratungsindex

Die Bezugsgröße bei der Berechnung des Beratungsindex ist die Zahl der Betriebe ab einer Mindestgröße, unabhängig von ihrer Flächenausstattung. Die Berechnung des Beratungsindex erfolgt getrennt nach den Sektoren: Ackerbau, Obstbau incl. Erdbeeren, Weinbau, Gemüsebau, Hopfenanbau, Zierpflanzenbau und Baumschulen (incl. Weihnachtsbaumkulturen), da die einzelnen Sektoren eine unterschiedliche Beratungsintensität erfordern. Die Zahl der Betriebe, aufgeteilt nach einzelnen Sektoren, kann die Gesamtbetriebszahl im jeweiligen Bundesland übersteigen, da Betriebe mehrere Sektoren mit dem entsprechenden Beratungsbedarf (z. B. Ackerbau und Obstbau) betreiben können.

Die verschiedenen Beratungsangebote wie gedruckte und digitale Medien (Merkblätter, Broschüren, Warndienste, Infodienste), Veranstaltungen (Feldtage, Versuchsbegehungen, Winterveranstaltungen, Fortbildungen) und persönliche Beratungen (telefonisch, per E-Mail oder vor Ort) Einzelner oder von Gruppen werden in den einzelnen Sektoren über die Auflagen, Teilnehmer- bzw. geschätzte Nutzerzahlen und aufgewandte Beratungsstunden ermittelt und zur Zahl der Betriebe ins Verhältnis gesetzt. Aus dem Mittelwert über die verschiedenen Beratungsangebote ergibt sich der sektorspezifische Beratungsindex.

Der bundesweite Beratungsindex wird veröffentlicht und bildet über mehrere Jahre einen Trend des Beratungsangebots ab. Der Beratungsindex wird ab dem Jahr 2013 erhoben.

Ergebnisse der Länderabfragen:

Aktuelles Ergebnis des Beratungsindex im PIX

Informationsveranstaltungen 2012 (pdf-Datei)

Informationsmaterial 2012 (pdf-Datei)