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Ziel des Nationalen Aktionsplan ist es, die Risiken, die bei der Anwendung von Pflanzenschutzmittel entstehen können, weiter zu reduzieren. Daher verfolgt er die Begrenzung der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln auf das notwendige Maß.
Kulturpflanzen werden von Schaderregern wie Insekten, Milben, Pilzen, Bakterien und Viren befallen und konkurrieren mit Unkräutern um Licht, Wasser, Nährstoffe und Raum. Um die Ernte und ihre Qualität zu sichern, sind Pflanzenschutzmaßnahmen zur Regulierung von Krankheiten, Schädlingen und Unkräutern erforderlich. Sie schützen auch das Erntegut während der Lagerung, um dessen Lebensmittel- und Verarbeitungsqualität zu erhalten. Die Anwendung von Pflanzenschutzmittel ist eine wichtige Maßnahme im Konzept des integrierten Pflanzenschutzes. Pflanzenschutzmittel werden gebraucht, wenn es keine praktikablen alternativen Maßnahmen gibt.
Pflanzenschutzmittel können zum einen basierend auf ihren Inhaltsstoffen unterteilt werden. Dementsprechend werden chemisch-synthetische, chemische und biologische Pflanzenschutzmittel unterschieden. Zu den biologischen Mitteln zählen Stoffe pflanzlicher Herkunft (Pflanzenextrakte, Pflanzenöle), naturidentische Stoffe (Pheromone) sowie Mikroorganismen wie Bakterien und Viren. Chemische Mittel basieren auf natürlichen Elementen wie Kupfer oder Schwefel. Chemisch-synthetische Mittel werden aus chemischen Grundstoffen künstlich hergestellt.
Pflanzenschutzmittel können zum anderen nach Wirkungsbereichen unterschieden werden. Zur Bekämpfung von Unkräutern werden Herbizide eingesetzt. Breitband- oder Totalherbizide wirken nicht selektiv und erfassen mit wenigen Ausnahmen den gesamten Pflanzenbewuchs. Andere Herbizide haben dagegen einen engen Einsatzbereich wie zum Beispiel Graminizide zur Bekämpfung von Ungräsern. Fungizide werden zur Bekämpfung von Pilzen eingesetzt. Sie können protektiv wirken, in dem sie die gesunden Pflanzen(-teile) vor einem Befall schützen, oder ihre Wirkung ist kurativ, in dem Sie einen vorhandenen Befall in den Pflanzen und eine weitere Ausbreitung eines Pilzes stoppen. Zur Regulierung von tierischen Schadorganismen werden verschiedene weitere Pflanzenschutzmittelgruppen angewendet wie Insektizide zur Bekämpfung von Schadinsekten oder Rodentizide zur Bekämpfung von Schadnagern. Repellentien dienen der Vergrämung von Vögeln oder Wild. Eine weitere wichtige Gruppe sind die Wachstumsregulatoren, welche die biologischen Prozesse von Pflanzen wie das Wachstum oder die Fruchtreife beeinflussen.
Die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln ist durch das Pflanzenschutzgesetz und weitere Rechtsvorschriften geregelt. Grundsätzlich sind bei der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln die gute fachliche Praxis im Pflanzenschutz und die Grundsätze zum integrierten Pflanzenschutz zu beachten. Weitere wichtige Vorgaben bei der Anwendung sind insbesondere folgende Punkte:
Die Pflanzenschutzdienste der Länder überwachen, ob bei der Anwendung von Pflanzenschutzmittel die gesetzlichen Vorgaben eingehalten werden.
Weitere Information zum bundesweiten Pflanzenschutz-Kontrollprogramm
Die Pflanzenschutzdienste der Länder beraten zur Anwendung von Pflanzenschutzmitteln sowie zum integrierten Pflanzenschutz.
Pflanzenschutzmittel dürfen nur angewendet werden, wenn sie zugelassen sind. Voraussetzung für eine Zulassung ist, dass die enthaltenen Wirkstoffe zuvor bereits auf europäischer Ebene geprüft und genehmigt wurden. Zudem muss der Hersteller oder Vertreiber des Pflanzenschutzmittels der zuständigen Behörde nachweisen, dass bei sachgerechter Anwendung keine schädlichen Auswirkungen auf die Gesundheit von Mensch, Tier und Umwelt entstehen. Die Vorgaben für das Zulassungsverfahren einschließlich der notwendigen Risikobewertung sind in der europäischen Zulassungsverordnung (EG) Nr. 1107/2009 geregelt. Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) ist die zuständige Behörde in Deutschland. Alle in Deutschland zugelassenen Pflanzenschutzmittel können in einer Datenbank auf der Webseite des BVL abgerufen werden.
Fragen und Antworten zur Zulassung von Pflanzenschutzmitteln auf der Webseite des BVL
BVL-Flyer "Pflanzenschutzmittel - Sorgfältig geprüft, verantwortungsbewusst zugelassen" (pdf-Datei)
Neben Pflanzenschutzmitteln können auch sogenannte Grundstoffe (englisch: Basic substances) für den Pflanzenschutz eingesetzt werden. Grundstoffe sind gemäß Artikel 23 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 solche Stoffe, die nicht in erster Linie für den Pflanzenschutz verwendet werden, aber dennoch für den Pflanzenschutz von Nutzen sind. Weitere Merkmale sind, dass es sich dabei nicht um bedenkliche Stoffe für Mensch und Umwelt handelt und dass sie nicht als Pflanzenschutzmittel vermarktet werden. Dies kann insbesondere auf Lebensmittel zutreffen. Zum Beispiel kann Bier als Grundstoff in Schneckenfallen eingesetzt werden.
Das BVL gibt auf seiner Webseite eine Übersicht, welche Grundstoffe in der Europäischen Union genehmigt sind:
Weitere Informationen zu Grundstoffen auf der Webseite des BVL
Zur Erfassung der realen Pflanzenschutzmittelanwendungen wurden Netze von Erhebungsbetrieben, das Netz Vergleichsbetriebe Pflanzenschutz sowie das Panel Pflanzenschutzmittel-Anwendung (PAPA), aufgebaut. Die jährlich erhobenen Daten werden durch das Julius Kühn-Institut (JKI) ausgewertet und veröffentlicht.
Weitere Informationen zur Erfassung der realen Pflanzenschutzmittelanwendungen