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Pflanzenschutzmittel Pflanzenschutzmittel

Ziel des Nationalen Aktionsplan ist es, die Risiken, die bei der Anwendung von Pflanzenschutzmittel entstehen können, weiter zu reduzieren. Daher verfolgt er die Begrenzung der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln auf das notwendige Maß.

Kulturpflanzen werden von Schaderregern wie Insekten, Milben, Pilzen, Bakterien und Viren befallen und konkurrieren mit Unkräutern um Licht, Wasser, Nährstoffe und Raum. Um die Ernte und ihre Qualität zu sichern, sind Pflanzenschutzmaßnahmen zur Regulierung von Krankheiten, Schädlingen und Unkräutern erforderlich. Sie schützen auch das Erntegut während der Lagerung, um dessen Lebensmittel- und Verarbeitungsqualität zu erhalten. Die Anwendung von Pflanzenschutzmittel ist eine wichtige Maßnahme im Konzept des integrierten Pflanzenschutzes. Pflanzenschutzmittel werden gebraucht, wenn es keine praktikablen alternativen Maßnahmen gibt.

Welche Arten von Pflanzenschutzmitteln gibt es?

Pflanzenschutzmittel können zum einen basierend auf ihren Inhaltsstoffen unterteilt werden. Dementsprechend werden chemisch-synthetische, chemische und biologische Pflanzenschutzmittel unterschieden. Zu den biologischen Mitteln zählen Stoffe pflanzlicher Herkunft (Pflanzenextrakte, Pflanzenöle), naturidentische Stoffe (Pheromone) sowie Mikroorganismen wie Bakterien und Viren. Chemische Mittel basieren auf natürlichen Elementen wie Kupfer oder Schwefel. Chemisch-synthetische Mittel werden aus chemischen Grundstoffen künstlich hergestellt.

Pflanzenschutzmittel können zum anderen nach Wirkungsbereichen unterschieden werden. Zur Bekämpfung von Unkräutern werden Herbizide eingesetzt. Breitband- oder Totalherbizide wirken nicht selektiv und erfassen mit wenigen Ausnahmen den gesamten Pflanzenbewuchs. Andere Herbizide haben dagegen einen engen Einsatzbereich wie zum Beispiel Graminizide zur Bekämpfung von Ungräsern. Fungizide werden zur Bekämpfung von Pilzen eingesetzt. Sie können protektiv wirken, in dem sie die gesunden Pflanzen(-teile) vor einem Befall schützen, oder ihre Wirkung ist kurativ, in dem Sie einen vorhandenen Befall in den Pflanzen und eine weitere Ausbreitung eines Pilzes stoppen. Zur Regulierung von tierischen Schadorganismen werden verschiedene weitere Pflanzenschutzmittelgruppen angewendet wie Insektizide zur Bekämpfung von Schadinsekten oder Rodentizide zur Bekämpfung von Schadnagern. Repellentien dienen der Vergrämung von Vögeln oder Wild. Eine weitere wichtige Gruppe sind die Wachstumsregulatoren, welche die biologischen Prozesse von Pflanzen wie das Wachstum oder die Fruchtreife beeinflussen.

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Was ist bei der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln zu beachten?

Die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln ist durch das Pflanzenschutzgesetz und weitere Rechtsvorschriften geregelt. Grundsätzlich sind bei der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln die gute fachliche Praxis im Pflanzenschutz und die Grundsätze zum integrierten Pflanzenschutz zu beachten. Weitere wichtige Vorgaben bei der Anwendung sind insbesondere folgende Punkte:

  • Sachkunde im Pflanzenschutz 
  • Sachgerechte Anwendung – Pflanzenschutzmittel müssen für das vorgesehene Anwendungsgebiet (Kultur und Schaderreger) zugelassen sein und dürfen nur entsprechend der Gebrauchsanleitung angewendet werden. Die Gebrauchsanleitung enthält zum Beispiel nähere Angaben zur maximalen Aufwandmenge, zum richtigen Anwenderschutz oder über Auflagen zum Schutz des Naturhaushalts. Zusätzlich sind die Grundsätze für die Durchführung der guten fachlichen Praxis im Pflanzenschutz zu beachten.
  • Sichere  Pflanzenschutztechnik
  • Dokumentation – Berufliche Anwender wie Landwirte oder Gärtner sind verpflichtet, Aufzeichnungen über ihre Anwendungen von Pflanzenschutzmitteln zu machen und diese mindestens für einen Zeitraum von drei Jahren aufzubewahren.

Die Pflanzenschutzdienste der Länder überwachen, ob bei der Anwendung von Pflanzenschutzmittel die gesetzlichen Vorgaben eingehalten werden.

Weitere Information zum bundesweiten Pflanzenschutz-Kontrollprogramm

HINWEIS

Die Pflanzenschutzdienste der Länder beraten zur Anwendung von Pflanzenschutzmitteln sowie zum integrierten Pflanzenschutz.

Kontaktadressen der amtlichen Pflanzenschutzberatung

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Grundstoffe im Pflanzenschutz

Neben Pflanzenschutzmitteln können auch sogenannte Grundstoffe (englisch: Basic substances) für den Pflanzenschutz eingesetzt werden. Grundstoffe sind gemäß Artikel 23 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 solche Stoffe, die nicht in erster Linie für den Pflanzenschutz verwendet werden, aber dennoch für den Pflanzenschutz von Nutzen sind. Weitere Merkmale sind, dass es sich dabei nicht um bedenkliche Stoffe für Mensch und Umwelt handelt und dass sie nicht als Pflanzenschutzmittel vermarktet werden. Dies kann insbesondere auf Lebensmittel zutreffen. Zum Beispiel kann Bier als Grundstoff in Schneckenfallen eingesetzt werden.

Das BVL gibt auf seiner Webseite eine Übersicht, welche Grundstoffe in der Europäischen Union genehmigt sind:

Weitere Informationen zu Grundstoffen auf der Webseite des BVL

Genauere Informationen zu einzelnen Grundstoffen, zum Beispiel zum Genehmigungsstatus oder zu Anwendungsgebieten, können in englischer Sprache in der EU Pesticides Database (Wirkstoffdatenbank) der Europäischen Kommission rechechiert werden. 

Das Pflanzenschutzamt Berlin bietet eine deutschsprachige Grundstoff-Datenbank an. Diese enthält im Tabellenformat Angaben zu den zulässigen Anwendungen der genehmigten Grundstoffe. Die Datenbank als Excel-Datei sowie weitere Informationen rund um das Thema „Grundstoffe“ sind auf der Webseite des Pflanzenschutzamts abrufbar:

Themenseite „Grundstoffe im Pflanzenschutz“ des Pflanzenschutzamts Berlin

Die Landwirtschaftskammer Schleswig-Holstein bietet für Freizeitgärtner und -gärtnerinnen zu den einzelnen Grundstoffen Infoblätter mit Anwendungshinweisen an. Diese können auf der Webseite der Landwirtschaftskammer abgerufen werden:

Themenseite „Haus- und Kleingarten“ der Landwirtschaftskammer Schleswig-Holstein mit Infoblättern zu Grundstoffen


 

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