Wir verwenden Cookies, um Ihnen die optimale Nutzung unserer Webseite zu ermöglichen. Es werden für den Betrieb der Seite nur notwendige Cookies gesetzt. Details in unserer Datenschutzerklärung.
Welche Auswirkungen Pflanzenschutzmittel auf die Umwelt und den Anwender haben, hängt nicht nur von der Beschaffenheit der Mittel selbst ab, sondern auch von ihrer Ausbringung.
Eine moderne technische Ausstattung und eine einwandfreie Funktionsfähigkeit von Pflanzenschutzgeräten können dazu beitragen, Einträge von Pflanzenschutzmitteln in die Umwelt zu vermeiden und mögliche Gesundheitsrisiken für Anwender und Umstehende zu minimieren. Auf Europäischer Ebene wurden durch die Maschinenrichtlinie (Richtlinie 2009/127/EG) und die Pflanzenschutz-Rahmenrichtlinie (Richtlinie 2009/128/EG) gemeinsame Rahmenbedingungen für die Anforderungen an die Pflanzenschutztechnik geschaffen. Durch § 16 Pflanzenschutzgesetz (PflSchG) und die Pflanzenschutzgeräteverordnung (PflSchGerätV) wurden die Europäischen Regelungen in deutsches Recht umgesetzt.
Neue Pflanzenschutzgeräte müssen bezüglich Ihrer Funktionsfähigkeit und Sicherheit die Anforderungen der Maschinenrichtlinie erfüllen. Die Hersteller garantieren durch die Vergabe des CE-Zertifikates inkl. einer Konformitätserklärung, dass diese Anforderungen eingehalten werden. Darüber hinaus können die Hersteller Ihre Gerätetypen einer freiwilligen und unabhängigen Prüfung durch das Julius Kühn-Institut unterziehen lassen (siehe unten).
Weiterhin schreibt § 16 Absatz 1 PflSchG für die Beschaffenheit von Pflanzenschutzgeräten vor, dass bei bestimmungsgemäßer und sachgerechter Verwendung des Geräts die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln keine schädlichen Auswirkungen auf Mensch, Tier, Grundwasser und Naturhaushalt haben darf, die nach Stand der Technik vermeidbar sind. Im Gebrauch können bei Pflanzenschutzgeräten jedoch technische Mängel wie undichte Stellen oder verschlissene Düsen auftreten, so dass eine sachgerechte und umweltschonende Verwendung des Geräts nicht mehr gewährleistet ist. Deshalb müssen gemäß PflSchGerätV in Gebrauch befindliche Pflanzenschutzgeräte spätestens alle sechs Kalenderhalbjahre durch eine anerkannte Kontrollwerkstatt geprüft werden. Auch für neue Pflanzenschutzgeräte ist spätestens sechs Monate nach der Ingebrauchnahme eine Prüfung erforderlich. Bei erfolgreicher Prüfung erhält das Gerät eine Plakette (siehe Abbildung) und einen Prüfbericht. Für die Verwendung eines Gerätes ist eine gültige Prüfplakette erforderlich. Ausgenommen von dieser Prüfpflicht sind handgeführte oder rückengetragene Pflanzenschutzgeräte.
Das Julius Kühn-Institut bietet freiwillige Prüfungen für Neugeräte (Typprüfung) mit unterschiedlichem Prüfungsumfang an. Erfolgreich geprüfte Pflanzenschutzgeräte werden in die "Beschreibende Liste" eingetragen.
Diese Geräte erfüllen die gesetzlichen Vorgaben nach §16 PflSchG. Geräte, die darüber hinaus nach § 52 PflSchG besondere Anforderungen hinsichtlich der Verminderung der Abdrift oder des Verbrauchs an Pflanzenschutzmitteln erfüllen, werden ebenfalls geprüft und in der "Beschreibenden Liste" geführt sowie im Bundesanzeiger bekannt gemacht.
Des Weiteren koordiniert das Julius Kühn-Institut die Kontrolle der in Gebrauch befindlichen Pflanzenschutzgeräte. Dazu erarbeitet das JKI Kontrollmerkmale und Prüfkriterien für alle kontrollpflichtigen Gerätearten, auf deren Grundlage die Kontrolle der Pflanzenschutzgeräte durchgeführt wird. Dies erfolgt in von den Bundesländern anerkannten Kontrollbetrieben.
Durch technische Verbesserungen und moderne Ausstattung der Pflanzenschutzgeräte kann eine weitere Risikominderung bei Pflanzenschutzmittelanwendungen erreicht werden. Beispiele hierfür sind unter anderem die Ausstattung von Pflanzenschutzgeräten mit einem Frischwassertank oder der Einsatz abdriftmindernder sowie Pflanzenschutzmittel einsparender Technik.
So helfen abdriftmindernde Düsen bei richtiger Verwendung dabei, dass während der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln die Abdrift auf Nicht-Zielflächen, beispielsweise Feldränder und Oberflächengewässer, deutlich reduziert wird. Dadurch verringern sich deutlich die Risiken für Mensch, Tier, Grundwasser und Naturhaushalt. Viele Pflanzenschutzmittel sind mit Anwendungsbestimmungen versehen, die bei der Verwendung abdriftmindernder Technik eine Reduzierung der Abstände zu Gewässern oder Saumstrukturen wie zum Beispiel Hecken erlauben. Dies hat zur Verbreitung der abdriftmindernden Technik erheblich beigetragen.
JKI-Liste der "Verlustmindernden Geräte"
Der Austrag auf Nicht-Zielflächen kann in Flächenkulturen zusätzlich durch die Verwendung von JKI-anerkannten Randdüsen verringert werden. Diese ermöglichen ein randgenaues Spritzen und mindern die Gefahr, dass der Feldrand unbeabsichtigt mitbehandelt wird. Weitere Informationen zum richtigen Einsatz von abdriftmindernder Technik und Randdüsen liefert das Merkblatt "Driftmindernde Technik".
Das Forum NAP hat in einer Empfehlung vom Februar 2019 festgehalten, dass bei Pflanzenschutzmaßnahmen im Ackerbau - ergänzend zu den vorhandenen Vorschriften - die generelle Verwendung abdriftmindernder Technik mindestens der Abdriftminderungsklasse 50 % auf der gesamten Anwendungsfläche praktikabel ist. Diese Verfahrensweise kann einen zusätzlichen Beitrag leisten, um das Risiko von Abdrift auf Nachbarflächen weiter zu reduzieren. Zu dieser Handlungsempfehlung für die landwirtschaftliche Praxis informiert der NAP-Flyer „50 % Abdriftminderung als Standard in Flächenkulturen“. Er gibt Hilfestellungen zur richtigen Verwendung von abdriftmindernder Technik.
Flyer „50% Abdriftminderung als Standard in Flächenkulturen“ (pdf-Datei)
Ziel des Nationalen Aktionsplans zur nachhaltigen Anwendung von Pflanzenschutzmitteln (NAP) ist es, die Verwendung von abdriftmindernden und Pflanzenschutzmittel-einsparenden Pflanzenschutzgeräten zu steigern. Dazu wurde der Indikator Pflanzenschutzgeräte festgelegt.
Weitere Informationen zum Indikator