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Schutz von Bienen und anderen Bestäuber Schutz von terrestrischen Organismen

Biene auf Blüte
Biene auf Blüte.
© miroslavmisiura - stock.adobe.com

Der Schutz von Insekten, besonders Bienen und anderen Blütenbestäubern, hat eine große Bedeutung mit Blick auf die Erhaltung der Biodiversität.  Der Nationale Aktionsplan Pflanzenschutz berücksichtigt im Bereich „Biologische Vielfalt“ Ziele und Maßnahmen, die auch zu einer weiteren Risikoreduzierung für blütenbestäubende Insekten bei der Anwendung von Pflanzenschutzmittel beitragen.

Bienen, Schwebfliegen, Schmetterlinge und andere Insekten haben als Bestäuber von Wild- und Kulturpflanzen eine wichtige Funktion in Agrarökosystemen. Sie leisten damit auch einen unverzichtbaren Beitrag zum Ertrag wichtiger landwirtschaftlicher Gemüse-, Obst- und Ackerkulturen.

Der Rückgang des Angebots an Blütenpflanzen und Kleinstrukturen in der Agrarlandschaft, zum Beispiel durch Flächenverbrauch, Nutzungsintensivierung und Verbuschung gefährdet die Artenvielfalt und Bestandsgrößen von Bienen und anderen Bestäubern. Es wird daher angestrebt, den Anteil von Lebens- und Rückzugsräumen in der Agrarlandschaft, die zur Schonung und Förderung von Nutzorganismen und Nichtzielorganismen wie Bienen beitragen können, zu erhöhen. Landwirte und Gärtner können mit verschiedenen Maßnahmen dazu beitragen, geeignete Lebensbedingungen für Insekten wie Bienen zu schaffen und so die Ökosystemdienstleistung „Bestäubung“ auch zukünftig zu sichern.

Zusammenarbeit von Landwirten und Imkern

Eine enge Zusammenarbeit von Imkern und Landwirten trägt zum Schutz von Bienen bei. Verschiedene Initiativen auf Länder- und Bundesebene unterstützen diesen Dialog:

Geobee – die partizipative, offene Informationsplattform zum Schutz und Förderung von Wild- und Honigbienen für Imker, Landwirte und Naturfreunde

Projekt „Mein Bienenstand – Landwirtschaft und Imkerei im Austausch“ in Niedersachen

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Bienenschutz im Pflanzenschutz

Ein sachgemäßer Umgang mit Pflanzenschutzmitteln und die Beschränkung der Anwendungen auf das notwendige Maß sind wichtige Voraussetzungen, um die Gesundheit von Bienen und anderen Bestäubern zu erhalten. In Deutschland regelt die Bienenschutzverordnung bereits seit über 40 Jahren eine bienenschonende Anwendung von Pflanzenschutzmitteln. Die wichtigste Regelung der Bienenschutzverordnung ist, dass bienengefährliche Pflanzenschutzmittel nicht auf blühenden Pflanzen (außer Hopfen und Kartoffeln) oder anderen Pflanzen, wenn diese von Honigbienen beflogen werden, angewendet werden dürfen.

Im Zulassungsverfahren von Pflanzenschutzmitteln wird die Bienengefährlichkeit geprüft. Bei Bedarf werden Auflagen festgelegt, um Risiken für Honigbienen bei der Anwendung eines Pflanzenschutzmittels zu vermeiden. Diese können unter anderem Anwendungsverbote oder –beschränkungen an blühenden und bienenbeflogenen Pflanzen betreffen, aber auch Vorgaben für Tankmischungen von bestimmten Pflanzenschutzmitteln oder die richtige Verwendung von gebeiztem Saatgut.

Themenseite „Bienenschutz bei der Zulassung von Pflanzenschutzmitteln“ des Bundesamts für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit

Themenseite „Bienenschutz beim Pflanzenschutz beachten“ der Bayerischen Landesanstalt für Landwirtschaft

Flyer „Applikation von Pflanzenschutzmitteln am Abend“ der Thüringer Landesanstalt für Landwirtschaft

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Untersuchungsstelle für Bienenvergiftungen

Schäden und Verluste bei Bienenvölkern können viele Ursachen haben. Zu den Aufgaben des Julius Kühn-Instituts (JKI) zählt die Untersuchung von Honigbienen auf Schäden durch Pflanzenschutzmittel. Wird vermutet, dass ein Bienenschaden durch Pflanzenschutzmittel verursacht wurde, besteht die Möglichkeit, Proben an die Untersuchungsstelle für Bienenvergiftungen des JKI zu schicken. Die Untersuchungen sind für die betroffenen Imker gebührenfrei. Die Untersuchungsstelle beschreibt auf ihrer Webseite ihre Untersuchungsverfahren und informiert Imker, was im Schadensfall zu beachteten ist.

Zum Wissensportal der Untersuchungsstelle für Bienenvergiftungen

HINWEIS

Beim Verdacht einer Bienenvergiftung empfiehlt es sich, den örtlichen Pflanzenschutzdienst zu kontaktieren. Dieser unterstützt bei der Probenahme und Ursachenaufklärung.

Kontaktadressen der Pflanzenschutzdienste der Länder

Die Untersuchung und Auswertung der aus dem gesamten Bundesgebiet gemeldeten Bienenschäden durch die Untersuchungsstelle hilft, geeignete praxisnahe Maßnahmen zu finden, mit denen der Bienenschutz weiter verbessert werden kann.

Die „Anzahl der bestätigten Bienenvergiftungsfälle“ ist einer der Indikatoren, der im Deutschen Pflanzenschutzindex (PIX) des Nationalen Aktionsplans jährlich dargestellt wird.

Zum Indikator „Anzahl der bestätigten Bienenvergiftungsfälle“

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Deutsches Bienenmonitoring

Ziel des Langzeitprojekts „Deutsches BienenMonitoring (DeBiMo)“ ist es, die periodisch auftretenden Winterverluste von Bienenvölkern zu klären. Im Monitoring werden seit 2004 bundesweit unter anderem Rückstände von Pflanzenschutzmitteln im Bienenbrot erfasst. Es liefert dadurch Erkenntnisse und Trends, in welchem Umfang Bienen mit Pflanzenschutzmitteln in Kontakt kommen und ob sich dies auf die Entwicklung der Bienenvölker auswirkt. Dabei werden auch andere mögliche Ursachen für Bienenverluste berücksichtigt.

Die Daten des Monitorings fließen in den NAP-Indikator "Bienenbrotmonitoring" ein.

Weitere Informationen zum Monitoring von Pflanzenschutzmitteln im Bienenbrot

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