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Das Pflanzenschutz-Kontrollprogramm ist ein Bund-Länder-Programm mit dem das Inverkehrbringen und die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln überwacht wird.
Die Bundesländer überwachen die Einhaltung der im Pflanzenschutzrecht vorgeschriebenen Bestimmungen zum Inverkehrbringen und zur Anwendung von Pflanzenschutzmitteln sowie zu Pflanzenschutzgeräten. Die Koordination und Abstimmung der einzelnen Überwachungsprogramme der Bundesländer erfolgt auf Bundesebene.
Ziel des Programms ist es, die Einhaltung der rechtlichen Vorschriften in diesem Bereich zu kontrollieren und die Nichtbeachtung von Vorschriften durch angemessene Maßnahmen, einschließlich der Verfolgung und Ahndung nach dem Ordnungswidrigkeitenrecht, abzustellen.
Die Arbeitsgemeinschaft Pflanzenschutzmittelkontrolle (AG PMK) mit Geschäftsführung im Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat mit Fachleuten der Länder Empfehlungen für einheitliche Standards erarbeitet und koordiniert das Kontrollprogramm. Die Standards werden als "Handbuch Pflanzenschutz-Kontrollprogramm" herausgegeben. Inhalte des Handbuchs sind:
In das Kontrollprogramm werden insbesondere solche Kontrollbereiche einbezogen, die für den gesundheitlichen Verbraucherschutz und den Schutzes des Naturhaushaltes als besonders unsicher angesehen werden. Die zuständigen Landesbehörden führen das Programm als Teil ihrer fachrechtsbezogenen Kontrollaufgaben durch und melden die Ergebnisse an das BVL. Das BVL wertet die Daten aus und veröffentlicht jährlich einen Bericht. Die Ergebnisse werden an die Europäische Kommission weitergegeben.
Weitere Informationen zum Thema, das Handbuch Pflanzenschutz-Kontrollprogramm sowie die Jahresberichte sind auf der Website des BVL zu finden: