Der Nationale Aktionsplan zur nachhaltigen Anwendung von Pflanzenschutzmitteln (NAP) ist ein Aktionsplan der Bundesregierung.
Für den Nationalen Aktionsplan Pflanzenschutz federführend ist:
das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL).
Weitere am Nationalen Aktionsplan beteiligte Bundesressorts sind:
das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV),
das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF),
das Bundesministerium für Gesundheit (BMG),
das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK),
das Bundeministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) sowie
das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ).
Eingebundene Einrichtungen im Geschäftsbereich des BMEL
Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE)
Die Geschäftsstelle zum Nationalen Aktionsplan Pflanzenschutz befindet sich in der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE). Die BLE ist unter anderem mit folgenden Aufgaben betraut:
- die technische Durchführung und Pflege des Internetauftritts zum Nationalen Aktionsplan Pflanzenschutz;
- das Erstellen und die Bereitstellung von Informationsmaterial wie Broschüren und Flyer;
- die technische und organisatorische Vor- und Nachbereitung der Sitzungen der im Rahmen des Nationalen Aktionsplans eingerichteten Gremien. Folgende Gremien werden betreut:
a) Forum zum Nationalen Aktionsplan Pflanzenschutz;
b) die aus dem Forum hervorgegangenen Arbeitsgruppen "Pflanzenschutz und Gewässerschutz", "Pflanzenschutz und Biodiversität" sowie "Wald";
c) der Wissenschaftliche Beirat zum Nationalen Aktionsplan Pflanzenschutz;
d) die Arbeitsgruppe "Forschung" zur Erarbeitung einer Forschungsagenda im Rahmen des Nationalen Aktionsplans Pflanzenschutz; - das Führen des Deutschen Pflanzenschutzindexes (PIX) einschließlich die Sammlung und Veröffentlichung der entsprechenden Daten und Ergebnisse;
- Abfragen und Veröffentlichung von Ländermaßnahmen und Forschungsprojekten im Bereich Pflanzenschutz;
- Projektträgerschaft für die Erhebungen im Rahmen des Nationalen Aktionsplans Pflanzenschutz unter anderem zum "Pflanzenschutz in Haus- und Kleingärten" sowie zum "Arbeits- und Anwenderschutz sowie dem Schutz unbeteiligter Dritter";
- Projektträgerschaft für das Modellvorhaben "Demonstrationsbetriebe integrierter Pflanzenschutz";
- die Berichterstattung zum Nationalen Aktionsplan.
Website der BLE
Julius Kühn-Institut (JKI)
Als Ressortforschungseinrichtung des BMEL wurde das JKI im Rahmen des Nationalen Aktionsplans Pflanzenschutz unter anderem mit folgenden Aufgaben beauftragt:
- wissenschaftliche Begleitung des Nationalen Aktionsplans Pflanzenschutz;
- Koordination und wissenschaftliche Betreuung des Modellvorhabens "Demonstrationsbetriebe integrierter Pflanzenschutz" und Kommunikation der Ergebnisse;
- wissenschaftliche Betreuung der "Vergleichsbetriebe" und der "Langzeitversuche" sowie Auswertung und Veröffentlichung der Daten;
- Erarbeitung eines Aktionsplans "Pflanzenschutz im Obst- und Gemüsebau" sowie eines Aktionsplans "Vorratsschutz" zusammen mit weiteren am Nationalen Aktionsplan beteiligten Akteuren;
- Berechnungen und Weiterentwicklung der Indikatoren des Nationalen Aktionsplans;
- Weiterentwicklung der allgemeinen Grundsätze des integrierten Pflanzenschutzes und Unterstützung der Verbände bei der Entwicklung von kulturpflanzen- und sektorspezifischen Leitlinien des integrierten Pflanzenschutzes;
- Führen/Pflege von folgenden Web-Themenportalen: Demonstrationsbetriebe integrierter Pflanzenschutz, Vergleichsbetriebe/"PAPA" (Panel Pflanzenschutzmittel-Anwendungen), Ökologischen Landbau, Kupfer, Lückenindikationen.
Website des JKI
Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL)
Das BVL gehört zum Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL). Das BVL ist die Zulassungsbehörde für Pflanzenschutzmittel und nimmt viele Funktionen rund um die Regulierung von Pflanzenschutzmitteln wahr. Im Rahmen des Nationalen Aktionsplans Pflanzenschutz übernimmt das BVL unter anderem folgende Aufgaben:
- Entwicklung und Formulierung verständlicher und praxisgerechter Anwendungsbestimmungen bei der Zulassung von Pflanzenschutzmitteln;
- Erarbeitung von Vorschlägen für die Gestaltung von Etiketten zur übersichtlicheren Kennzeichnung von Pflanzenschutzmitteln;
- Identifizierung besonders bedenkliche Wirkstoffe und Entwicklung eines Konzepts zur Reduzierung der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln mit solchen Wirkstoffen;
- Auswertung und Veröffentlichung der Daten zu Pflanzenschutzmittelrückständen in oder auf Lebensmitteln, die von der amtlichen Lebensmittelüberwachung der Länder ermittelten werden;
- Pflanzenschutz-Kontrollprogramm: Auswertung und Veröffentlichung der Ergebnisse der Länderkontrollen sowie Aufbereitung der Daten zur Weitergabe an die Europäische Kommission.
Website des BVL
Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR)
Das BfR gehört zum Geschäftsbereich des BMEL und hat als Kernaufgabe die wissenschaftliche Risikobewertung von Lebens- und Futtermitteln sowie von Stoffen und Produkten als Grundlage für den gesundheitlichen Verbraucherschutz der Bundesregierung. Dazu zählt auch die gesundheitliche Bewertung der Sicherheit von Pflanzenschutzmitteln und Bioziden. Im Rahmen des Nationalen Aktionsplans wurde das BfR unter anderem mit Arbeiten zur Bewertung von Mehrfachrückständen betraut.
Website des BfR