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Lückenindikationen im Pflanzenschutz sind Anwendungsgebiete von geringfügigem Umfang bzw. geringer gesamtwirtschaftlicher Bedeutung, für die keine oder keine ausreichenden und praktikablen Bekämpfungsverfahren existieren oder für die die zugelassenen Pflanzenschutzmittel keine oder keine ausreichende Problemlösung gewährleisten. Maßnahmen im Rahmen des Nationalen Aktionsplans Pflanzenschutz sollen dazu beitragen, diese Situation zu verbessern.
Seit 2012 ist der integrierte Pflanzenschutz gesetzlich vorgeschrieben. Er basiert auf der situationsbezogenen Kontrolle von Schadorganismen bei gleichzeitiger Verhinderung der Resistenzbildung gegenüber Pflanzenschutzmitteln und ist nur möglich, wenn das Spektrum der verfügbaren Pflanzenschutzmaßnahmen – ganz gleich ob chemisch oder nichtchemisch – ausreichende Wahlmöglichkeiten lässt, um auf die gegebene Situation angemessen reagieren zu können.
In Kulturen mit großem Anbauumfang bzw. für die Kontrolle regelmäßig auftretender, bekämpfungswürdiger Schadorganismen sind in der Regel genügend Pflanzenschutzverfahren verfügbar.
Besonders häufig finden sich solche Lückenindikationen in gartenbaulichen Kulturen und im Bereich des Vorratsschutzes. Aber auch im Weinbau, Forst und in einigen ackerbaulichen Kulturen sind Lückenindikationen von Bedeutung. Hier ist die Durchführung des integrierten Pflanzenschutzes und auch des Pflanzenschutzes im ökologischen Landbau nur eingeschränkt möglich bzw. es stehen keine ausreichenden Bekämpfungsmöglichkeiten für die wichtigsten Schadorganismen zur Verfügung.
Das "Bund-Länder-Programm zum Schließen von Indikationslücken im Pflanzenschutz" wurde am 1. August 2014 beschlossen. Vor dem Hintergrund der Umsetzung des Nationalen Aktionsplans Pflanzenschutz ist der Zweck dieses Bund-Länder-Programms, die Zusammenarbeit von Bund und Ländern im Bereich der Lückenindikationen zu stärken.
Zukunftsfähige Infrastrukturen und effiziente Verfahren sollen dazu beitragen, den Ressourceneinsatz von Bund und Ländern zu optimieren und damit die Verfügbarkeit integrierter Pflanzenschutzverfahren für die betroffenen Kulturen kurz-, mittel- und langfristig zu sichern.
Mit dem Beschluss des "Bund-Länder-Programms zum Schließen von Indikationslücken im Pflanzenschutz" wurde die Bund-Länder-Arbeitsgruppe Lückenindikationen (BLAG-LÜCK) gegründet. Sie diskutiert Fragen der Lückenindikationen, erarbeitet Lösungen und gibt Empfehlungen. In der BLAG-LÜCK werden die gemeinsamen Aktivitäten der Länder inhaltlich vorbereitet, koordiniert und vereinbart. Die BLAG-LÜCK arbeitet mit Bundes- und Landesbehörden, der vom BMEL eingerichteten "Arbeitsgruppe Lückenindikationen" und mit anderen Institutionen zusammen.
Von 2013 bis 2020 hat das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) über den Projektträger Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (PTBLE) das Verbundvorhaben "Verbesserung der Verfügbarkeit von Pflanzenschutzmitteln für kleine Kulturen in Gartenbau und Landwirtschaft" gefördert. Initiiert wurde das Vorhaben vom Deutschen Bauernverband e.V. (DBV) und dem Zentralverband Gartenbau e.V. (ZVG). Im Teilprojekt "Forschung" lieferte das Julius Kühn-Institut (JKI) wissenschaftliche Expertise.
Das Modellvorhaben hatte folgende Schwerpunkte:
Details zum Modellvorhaben, der Abschussbericht sowie weitere Publikationen sind auf der Projektwebseite abrufbar:
Seit Abschluss des Modellvorhabens werden die Aufgaben mit Eigenfinanzierung der beteiligten Verbände als Verbundvorhaben mit der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen, Pflanzenschutzdienst und dem Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum (DLR) Rheinpfalz fortgeführt und durch aktuelle Aufgabenstellungen aus den finanzierenden Gruppen ergänzt. Die im Modellvorhaben begonnen Aktivitäten unterstützen und ergänzen somit weiterhin die Arbeit der BLAG LÜCK. Insbesondere folgende Schwerpunkte werden bearbeitet:
Die EU-Koordinationsstelle für "Minor uses" begleitet, unterstützt und koordiniert die Arbeiten der EU-Mitgliedstaaten zum Schließen von Lückenindikationen. Dabei arbeitet sie eng mit den entsprechenden Stellen in den Mitgliedstaaten und der Europäischen Kommission zusammen. Die Koordinationsstelle ist bei der European and Mediterranean Plant Protection Organization (EPPO) in Paris angesiedelt und wird gemeinsam von der Europäischen Kommission und von den Regierungen Deutschlands, Frankreichs und den Niederlanden finanziert.