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Die biologische Vielfalt trägt in der Agrarlandschaft zur Stabilität landwirtschaftlicher sowie ökologischer Systeme maßgeblich bei. Daher sollte die Landwirtschaft Auswirkungen von Pflanzenschutzmaßnahmen auf die Biodiversität so gering wie möglich halten und im Zuge der technischen Entwicklung kontinuierlich weiter verringern.
Biologische Vielfalt – kurz auch Biodiversität genannt - ist eine existenzielle Grundlage für das menschliche Leben. Vielfältig zusammengesetzte Lebensgemeinschaften von Pflanzen, Tiere, Pilze und Mikroorganismen sind grundlegend für die Stabilität und Regenerationsfähigkeit von Ökosystemen. Die Landwirtschaft ist in besonderem Maße abhängig von funktionierenden Ökosystemen mit fruchtbaren Böden, sauberem Wasser, sauberer Luft und Organismen der Agrarlandschaft. Sie nutzt zudem die Biodiversität in Form eines breiten Spektrums an Nutzpflanzen und Nutztieren sowie deren genetischer Ressourcen. Die biologische Vielfalt in der Agrarlandschaft wird wiederum maßgeblich durch die Art und Weise der landwirtschaftlichen Nutzung bestimmt. Es gilt, durch nachhaltige Nutzung stabile landwirtschaftliche Ökosysteme zu schaffen, die den Bedürfnissen der Menschen, der Natur, dem Leben im ländlichen Raum und den wirtschaftenden Betrieben nachkommen.
Der Nationale Aktionsplan zur nachhaltigen Anwendung von Pflanzenschutzmitteln (NAP) unterstützt die Ziele der nationalen Biodiversitätsstrategie, der nationalen Nachhaltigkeitsstrategie und der Sektorstrategie zur Agrobiodiversität des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft. Er sieht vor, den Pflanzenschutz so zu gestalten, dass er zur Erreichung der Ziele der Bundesregierung und der Europäischen Union zum Schutz und der nachhaltigen Nutzung der biologischen Vielfalt beiträgt.
Pflanzenschutz ist ein Faktor, der Einfluss auf die biologische Vielfalt in der Agrarlandschaft haben kann. Der Nationale Aktionsplan verfolgt deshalb das Ziel Risiken im Bereich Biodiversität zu reduzieren, die bei der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln entstehen können.
Nationale Nachhaltigkeitsstrategie
Nationale Strategie zur biologischen Vielfalt
Agrobiodiversitätsstrategie des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft
Die NAP-Arbeitsgruppe „Pflanzenschutz und Biodiversität“ befasst sich mit Themen aus dem Bereich Biodiversität und begleitet den Nationalen Aktionsplans fachlich. Sie bewertet die Ergebnisse der im NAP erhaltenen Indikatoren im Bereich Biodiversität, leitet Vorschläge für weitere Handlungsfelder und Maßnahmen ab und evaluiert neue Forschungsergebnisse.
Die Liste umfasst verschiedene Informationsangebote für Experten, Berater und Praktiker zur Umsetzung von Biodiversitätmaßnahmen in der Landwirtschaft und im Gartenbau einschl. dem öffentlichen Grün. Ihre Inhalte wurden durch die Arbeitsgruppe "Pflanzenschutz und Biodiversität" des Forums NAP zusammengestellt. Die Arbeitsgruppe hat keine Bewertung oder Prüfung der aufgeführten Medien vorgenommen. Die Liste ist vielmehr als offene Materialsammlung zu verstehen, um eine Übersicht zu den vielfältigen Angeboten zu geben und den Informationsaustausch zu fördern. Sie ist nicht abschließend. Ergänzende Informationsangebote können gerne über das Kontaktformular gemeldet werden.
Liste "Beratungs- und Informationsmaterial zu Biodiversitätsmaßnahmen" (Stand: Juli 2020) (Excel-Datei)
Pflanzenschutzmaßnahmen wirken direkt oder indirekt auf Lebewesen in der Agrarlandschaft ein und können dadurch die Biodiversität beeinflussen. Bereits im Zulassungsverfahren für Pflanzenschutzmittel werden deshalb mögliche Risiken für Tier- und Pflanzenarten, die nicht bekämpft werden sollen, berücksichtigt. Ein Pflanzenschutzmittel wird von den zuständigen Behörden nur zugelassen, wenn es nach EU-weit abgestimmten Vorgaben keine unannehmbaren Auswirkungen auf die Umwelt hat. Hierfür können für die Anwendung auch bestimmte Anwendungsbestimmungen zum Schutz terrestrischer Organismen erteilt werden, die unter anderem den Einsatz abdriftmindernder Technik oder Abstände zu Saumbiotopen wie Hecken vorschreiben.
Darüber hinaus gilt es im Sinne der guten fachlichen Praxis im Pflanzenschutz, mögliche Einträge von Pflanzenschutzmitteln – insbesondere durch Abdrift – in Nichtzielflächen wie Feldsäume oder Hecken zu vermeiden. Der Einsatz moderner Pflanzenschutztechnik kann hierbei einen wichtigen Beitrag leisten. Eine weitere wichtige Maßnahme zur Risikoreduzierung ist, dass Pflanzenschutzmittel nur gemäß dem notwendigen Maß angewendet werden. Bei der Wahl des geeigneten Pflanzenschutzmittels sollten möglichst selektive und nützlingsschonende Produkte bevorzugt werden. Auch bei der Abwägung von nichtchemischen Pflanzenschutzverfahren sind mögliche Effekte auf die Biodiversität zu berücksichtigen.
Zusätzlich ist zu beachten, dass in bestimmten Schutzgebieten nach Bundesnaturschutzgesetz die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln eingeschränkt sein kann. Unter anderem finden sich entsprechende Anwendungsverbote für bestimmte Wirkstoffe in der Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung.
Der Nationale Aktionsplan Pflanzenschutz sieht vor, das Risikopotential der angewendeten Pflanzenschutzmittel für terrestrische Nichtzielorganismen zu reduzieren. Das Risikopotential wird mittels des Indikators SYNOPS dargestellt.
Weitere Informationen zum SYNOPS Risikoindex für terrestrische Nichtzielorganismen
Die Kontrolle und die Beratung zur sachgerechten Anwendung von Pflanzenschutzmitteln erfolgt durch die Pflanzenschutzdienste der Länder.
Die Biodiversität in der Agrarlandschaft hat eine wichtige Funktion bei der natürlichen Regulierung von Schadorganismen. Heimische Nutzorganismen können Schadorganismen direkt bekämpfen und somit chemische Pflanzenschutzmaßnahmen vermeiden bzw. reduzieren. Strukturelemente (Dauerstrukturen wie Hecken, nicht mit Pflanzenschutzmitteln behandelte Teilflächen mit Ackerwildkräutern oder gezielt angelegte Blühflächen) dienen als Refugien für Nutzorganismen. Diese begünstigen die Wiederbesiedlung der Produktionsfläche nach bestimmten Pflanzenschutzmaßnahmen oder anderen Bewirtschaftungsmaßnahmen wie Ernte oder Bodenbearbeitung.
Um natürlichen Regulierungsprozesse für die landwirtschaftliche Produktion zu nutzen, bedarf es einer aktiven Förderung der funktionellen Biodiversität. So wird unter anderem angestrebt, den Anteil von Lebens- und Rückzugsräumen in der Agrarlandschaft, die zur Schonung und Förderung von Nutzorganismen und Nichtzielorganismen beitragen können, zu erhöhen. Dies kann zum Beispiel durch die Erhöhung der Diversität und Anzahl von Ackerwildkräutern oder durch Schaffung von Rückzugshabitaten wie Hecken, Brachen oder Blühstreifen geschehen.
Der Zustand der Biodiversität in der Agrarlandschaft wird mit zwei Indikatoren dargestellt:
High Nature Value Farmland-Indikator
Indikator "Trends der Populationen ausgewählter Vogelarten im Agrarland" im Rahmen des Nachhaltigkeitsindikators für Artenvielfalt
Seit 2014 werden im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) in der Europäischen Union ein Teil der flächenbezogenen Direktzahlungen für landwirtschaftliche Betriebe an zusätzliche Umweltleistungen (= Greening) gekoppelt. Das Greening beinhaltet auch die Bereitstellung von sogenannten "ökologischen Vorrangflächen" auf fünf Prozent des Ackerlands. Zu den ökologischen Vorrangflächen gehören neben Stilllegungsflächen, Pufferstreifen, Hecken oder Baumreihen auch der Anbau von Zwischenfrüchte und Leguminosen. Auf diesen Flächen erfolgt – mit wenigen Ausnahmen – keine Anwendung von Pflanzenschutzmitteln. Auch der Leguminosenanbau muss seit 2018 ohne Pflanzenschutzmittel erfolgen, insofern dieser als ökologische Vorrangfläche anerkannt werden soll.
Zusätzlich bestehen auf Ebene der Bundesländer weitere Förderprogramme wie freiwillige Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen (AUKM) oder Vertragsnaturschutz, die aus Mitteln der EU, des Bundes und/ oder der Länder bestritten werden. Mit diesen werden Landwirte und Gärtner unter anderem bei der Umsetzung von angepassten Bewirtschaftungsmaßnahmen zur Förderung der Biodiversität wie dem Anlegen von Blühstreifen oder der Pflege von Streuobstwiesen unterstützt.
Die Geschäftsstelle des Nationalen Aktionsplans Pflanzenschutz befragt die Länder regelmäßig zu den von Ihnen geförderten Agrarumweltmaßnahmen einschließlich der Förderung des ökologischen Landbaus.
Zu den Erhebungen über Fördermaßnahmen im Rahmen der Agrarumweltprogramme der Länder
Verschiedene Projekte und Modellvorhaben befassen sich mit der Frage, mit welchen Maßnahmen die biologische Vielfalt in Land- und Forstwirtschaft sowie dem Gartenbau gefördert werden kann. Die verschiedenen Aktivitäten zeichnen sich durch einen engen Verbund von Wissenschaft und Praxis aus.
Erste Ergebnisse dieser Aktivitäten finden Sie unter anderem in folgenden Informationsangeboten:
Leitbetriebe Biodiversität der Landwirtschaftskammer NRW
Verbundprojekt „Lebendige Agrarlandschaften“
Verbundprojekt „F.R.A.N.Z - Für Ressourcen, Agrarwirtschaft und Naturschutz mit Zukunft"
BASF Farm-Netzwerk Nachhaltigkeit
Verbundprojekt „Ökologische Vielfalt in Obstanlagen“
Im Bundesprogramm Biologische Vielfalt des Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz werden vielen Projekte gefördert, die sich mit der Förderung der biologischen Vielfalt in der Agrarlandschaft befassen. Die Projekte werden auf der Webseite des Bundesprogramm vorgestellt.
Die Bundesländer unterstützen mit Förderprogrammen und Beratungsangeboten die Umsetzung von Biodiversitätsmaßnahmen in Landwirtschaft und Gartenbau. Das folgende Informationsmaterial gibt einen Einblick in die vielfältigen Angebote und Aktivitäten der Länder:
Themenseite „Maßnahmenfinder Biodiversität“ der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen
Themenseite „Kulturlandschaft und Biodiversität“ der Bayerischen Landesanstalt für Landwortschaft
Flyer „Lebensräume für Wildtiere“ der Bayerischen Landesanstalt für Landwirtschaft