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Der Schutz von Gewässern als Ökosystem und Trinkwasserressource ist ein wichtiger Themenbereich des Nationalen Aktionsplans Pflanzenschutz.
Gewässer sind Lebensadern der Landschaft. Durch sie und den Wasserkreislauf insgesamt wird nicht nur Wasser für die landwirtschaftliche Produktion und Trinkwasser für den Menschen bereitgestellt, sondern auch eine Vielzahl ökologischer Dienstleistungen. Pflanzenschutzmittel können durch Einträge in Gewässer unerwünschte Wirkungen auf den Naturhaushalt haben; sie sind in Gewässern nachweisbar. Überschreitungen von Grenzwerten und Umweltqualitätsnormen in Grund- und Oberflächengewässern werden festgestellt.
Die Ursache von Einträgen von Pflanzenschutzmitteln in das Grund- und Oberflächengewässer liegt oft in nicht bestimmungsgemäßen und nicht sachgerechten Anwendungen, zum Beispiel auf befestigten Flächen außerhalb der landwirtschaftlichen Fläche. Ursachen können auch unsachgemäße Spritzenreinigungen und dadurch Einträge in Gewässer und Kläranlagen sein (Punkteinträge). Ein Teil der Belastung von Gewässern mit Pflanzenschutzmitteln könnte darauf zurückzuführen sein, dass bestehende Regelungen und Empfehlungen zur sachgerechten Restentleerung und Reinigung der Pflanzenschutzgeräte noch nicht hinreichend beachtet werden. Weitere wichtige Eintragspfade sind diffuse Einträge aus landwirtschaftlichen Flächen durch Abdrift, Abschwemmung nach Niederschlagsereignissen oder über Drainagen.
Im Nationalen Aktionsplan Pflanzenschutz wurden verschiedene Maßnahmen für den Bereich Gewässerschutz festgelegt. Grundsätzliches Ziel ist es, einen Eintrag von Pflanzenschutzmitteln in Gewässern zu vermeiden. Eine Maßnahme zur Verminderung von Stoffeinträgen in Oberflächengewässer sind bewachsene Gewässerrandstreifen, Pufferstreifen und Maßnahmen zur Vermeidung von Abschwemmung von der Fläche z. B. durch Mulchsaat und Direktsaat.
Um die Risikominderung im Bereich Gewässerschutz auszubauen, sind gezielte Maßnahmen zu entwickeln, um Gewässern vor Pflanzenschutzmitteleinträgen zu schützen. Zu diesen Maßnahmen gehören vorbeugende Maßnahmen, Maßnahmen zum Hot-Spot-Management sowie generell Maßnahmen zur Vermeidung oder Verminderung von Abdrift und Abschwemmung bei der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln. Die standortangepasste Beratung der Landwirte spielt in diesem Zusammenhang eine zentrale Rolle. Um mögliche Belastungen zu identifizieren und entsprechende Maßnahmen zielgenau abzuleiten, werden über Monitoringdaten Erkenntnisse über die tatsächliche Situation gewonnen.
Weitere Informationen zum Monitoring:
Monitoring im Oberflächengewässer
Der Fortschritt im Gewässerschutz wird mit Hilfe eines umfassenden Satzes von Indikatoren, Datengrundlagen und Interpretationshilfen überprüft.
Zu den Indikatoren
Durch die Verwendung abdriftmindernder Pflanzenschutzgeräte wird eine Risikominderung bei Pflanzenschutzmittelanwendungen erreicht. So kann beispielsweise die Verwendung von abdriftmindernden Düsen unter Beachtung der richtigen Kombination von Fahrgeschwindigkeit, Wasseraufwand und Druck die Abdrift auf Nicht-Zielflächen deutlich reduzieren. Auch die Ausstattung von Pflanzenschutzgeräten mit Frischwassertanks zur Reinigung der Geräte auf dem Feld kann zur Risikominderung beitragen. Es wird eine Steigerung der Verwendung von abdriftmindernden Pflanzenschutzgeräte angestrebt.
Eine ständige Arbeitsgruppe „Pflanzenschutz und Gewässerschutz“ des Forums NAP, an der Expertinnen und Experten der zuständigen Behörden des Bundes und der Länder (u.a. Vertreter der Pflanzenschutzdienste und der Wasserwirtschaftsverwaltung) sowie betroffener Kreise teilnehmen, analysiert neue Erkenntnisse und erarbeitet Vorschläge für eine gezielte und sachgerechte Verbesserung des Schutzes von Gewässern vor Pflanzenschutzmitteleinträgen.
Das Pflanzenschutzrecht berücksichtigt die Belange des Gewässer- und Trinkwasserschutzes bei der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln. Zum Beispiel sind im Rahmen der guten fachlichen Praxis im Pflanzenschutz generell Vorkehrungen zu treffen, um beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln Einträge in Gewässer oder das Grundwasser zu vermeiden. Weiterhin können im Zulassungsverfahren von Pflanzenschutzmitteln Auflagen und Anwendungsbestimmungen zum Schutz der aquatischen Umwelt und der Trinkwasserversorgung erteilt werden. Diese können unter anderem Vorgaben zu Gewässerabständen oder zur eingesetzten Pflanzenschutztechnik betreffen.
Darüber hinaus sind auch die Vorgaben des Wasserrechts, insbesondere des Wasserhaushaltsgesetz (WHG), zu beachten. In den Wassergesetzen der Bundesländer können generelle Abstände zu Gewässern bei der Anwendung von Pflanzenschutz- oder Düngemitteln vorgesehen sein. Auch mögliche Beschränkungen oder Verbote für bestimmte Pflanzenschutzmittel in Trinkwasserschutzgebieten sind zu berücksichtigen.
Die Kontrolle und Beratung zur Anwendung von Pflanzenschutzmitteln liegt bei den Pflanzenschutzdiensten der Länder.
Die Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) der Europäischen Union ist im Dezember 2000 in Kraft getreten. Das wichtigste Ziel der Richtlinie ist eine europaweite Verbesserung der Qualität der Oberflächengewässer und des Grundwassers. Es soll der gute ökologische und der gute chemische Zustand der Gewässer und des Grundwassers erreicht werden. In Umsetzung der WRRL werden Rückstände von bestimmten Pflanzenschutzmitteln in Oberflächengewässern überwacht, um eine Beurteilung der Belastungssituation in den Grundwasserkörpern und der Oberflächengewässer durchzuführen.
Weitere Informationen zur WRRL:
Themenbereich des UBA zur Wasserrahmenrichtlinie
Die Berufsverbände der Land- und Forstwirtschaft und die Verbände der Wasserwirtschaft beteiligen sich beispielsweise durch verschiedene Initiativen und die Bereitstellung von Informationsmaterialien an der Umsetzung des Gewässerschutzes.
Themenseite „Gewässerschutz: Beitrag der Landwirtschaft“ des Industrieverbands Agrar e. V. (IVA)
Die Bundesländer unterstützen unter anderem mit Projekten und Beratungsangeboten den Gewässer- und Trinkwasserschutz beim Pflanzenschutz. Das folgende Informationsmaterial gibt einen Einblick in die vielfältigen Angebote und Aktivitäten der Länder:
Broschüre „Starkregen, Bodenerosion, Sturzfluten“ der Bayerischen Landesanstalt für Landwirtschaft
Broschüre „Wirksamkeit von Erosionsschutzmaßnahmen“ der Bayerischen Landesanstalt für Landwirtschaft