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Biologischer Pflanzenschutz Pflanzenschutzmaßnahmen

Marienkäfer bei der Arbeit.
© Andrea Wilhelm - stock.adobe.com

Der Nationalen Aktionsplans Pflanzenschutz verfolgt das Ziel, die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln auf das notwendige Maß zu begrenzen. Biologische Pflanzenschutzverfahren können hierzu einen wichtigen Beitrag leisten.

Der biologische Pflanzenschutz ist ein wesentlicher Baustein des integrierten Pflanzenschutzes. Insbesondere im Obst- und Gemüsebau haben sich biologische Verfahren als mögliche Alternativen zur Anwendung chemischer Pflanzenschutzmittel etabliert und ebenso bei der Schließung von Bekämpfungslücken. Im ökologischen Landbau spielen biologische Pflanzenschutzverfahren eine besondere Rolle, da hier nur eine begrenzte Anzahl von Pflanzenschutzmitteln anwendbar ist. Viele biologische Pflanzenschutzverfahren weisen eine hohe Selektivität auf.


Statusbericht Biologischer Pflanzenschutz

© JKI

Das Julius Kühn-Institut (JKI) erhebt in Zusammenarbeit mit den Pflanzenschutzdiensten der Länder in regelmäßigen Abständen Daten zur Anwendung biologischer Pflanzenschutzverfahren und dokumentiert diese in einem Statusbericht. Der erste Bericht erschien 1995; ab 2003 wurden die Berichte online veröffentlicht und sind als Download verfügbar:

Statusbericht 2018 (pdf-Datei)

Statusbericht 2013 (pdf-Datei)

Statusbericht 2003 (pdf-Datei)

Verfahren im biologischen Pflanzenschutz

Biologische Pflanzenschutzverfahren beruhen im Wesentlichen auf zwei Kernelementen: Der Förderung oder Anwendung natürlicher Gegenspieler sowie der Anwendung von Naturstoffen.

Förderung und Anwendung von natürlichen Gegenspielern

Gegenspieler (Antagonisten) zu Krankheitserregern und Schädlingen können natürlich vorkommende Mikroorganismen, Viren, Insekten, Milben, Nematoden oder auch Wirbeltiere (zum Beispiel Greifvögel) sein. Durch Schaffung von geeigneten Lebensräumen auf und an landwirtschaftlich und gartenbaulich genutzten Flächen können diese Antagonisten gefördert werden. Nicht immer ist aber eine natürliche Regulierung möglich oder ausreichend. In diesen Fällen kann eine Bekämpfung von Schadorganismen durch gezielte Ausbringung von Antagonisten möglich sein.

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Anwendung von Naturstoffen

Naturstoffe werden einerseits zur Regulierung von Schaderregern angewendet (naturstoffbasierte Pflanzenschutzmittel wie Kaliseife, Pflanzenöle und Pflanzenextrakte) und andererseits als Pflanzenstärkungsmittel.

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Anwendung von Pheromonen

Zur direkten Regulierung von Schadorganismen werden auch Pheromone eingesetzt. Pheromone sind artspezifisch und ungiftig. Sie werden zum Auffinden von Geschlechtspartnern innerhalb der gleichen Art gebildet.

Die "Verwirrungsmethode" basiert auf der Freisetzung synthetischer Pheromone in hoher Konzentration, so dass beispielsweise Traubenwicklermännchen orientierungslos werden und nicht zu den Weibchen finden. Die Vermehrung dieses spezifischen Schädlings wird dadurch gehemmt. Zur frühzeitigen Entdeckung und Überwachung schädlicher Insekten werden außerdem "Pheromonfallen" angewendet.

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Gesetzliche Regelungen im biologischen Pflanzenschutz

Mikroorganismen (einschl. Viren), Naturstoffe und Pheromone gelten als Wirkstoffe von Pflanzenschutzmitteln gemäß der europäischen Zulassungsverordnung (EG) Nr. 1107/2009, wenn diese gegen Schadorganismen an Pflanzen, Pflanzenteilen oder Pflanzenerzeugnissen eingesetzt werden. Diese biologischen Produkte müssen deshalb als Pflanzenschutzmittel geprüft und zugelassen werden. Ausgenommen von dieser Regelung sind Pheromone, die ausschließlich in Fallen zur Schädlingsüberwachung eingesetzt werden. In Deutschland ist das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) für die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln zuständig.

Information des BVL zu zugelassenen Pflanzenschutzmitteln

Einzelne Naturstoffe wurden auch als Grundstoffe gemäß Artikel 23 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 eingestuft. Grundstoffe sind solche Stoffe, die nicht in erster Linie für den Pflanzenschutz verwendet werden, aber dennoch für den Pflanzenschutz von Nutzen sind. Dies kann zum Beispiel auf Lebensmittel wie Essig zutreffen.

Information des BVL zu Grundstoffen

Tierische Nützlinge, wie zum Beispiel Raubmilben, Schlupfwespen oder entomopathogene Nematoden bedürfen hingegen keiner Zulassung. Jedoch sind Belange des Naturschutzes zu berücksichtigen. Durch die Anwendung von Nutzorganismen darf keine Gefährdung der heimischen Tier- und Pflanzenwelt entstehen. Das Ausbringen von nichtheimischen, also gebietsfremden Pflanzen und Tieren in die freie Natur ist deshalb nach  § 40 Absatz 4 Bundesnaturschutz (BNatSchG) eingeschränkt.

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Forschung im Bereich Biologischer Pflanzenschutz

Das Institut für Biologischen Pflanzenschutz des JKI ist das einzige Fachinstitut in Deutschland, in dem das gesamte Spektrum des biologischen und biotechnologischen Pflanzenschutzes bearbeitet wird. Bei der Entwicklung und Bewertung von Pflanzenschutzverfahren, die auf der Nutzung natürlicher Antagonisten von Pflanzenkrankheiten und Schädlingen basieren, nimmt es somit eine Schlüsselrolle ein.

JKI-Institut für Biologischen Pflanzenschutz

BZL-Heft "Nützlinge in Feld und Flur"

Titelseite des BZL-Hefts
Foto: S. Kühne

Welche Nützlinge finden wir in der Agrarlandschaft? Und welche Bedeutung haben sie für den integrierten Pflanzenschutz? Antworten liefert das Heft „Nützlinge in Feld und Flur“ des Bundesinformationszentrums Landwirtschaft (BZL).

Das Heft kann kostenlos im Medienservice der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) als PDF-Datei heruntergeladen werden.

Zum Heft „Nützlinge in Feld und Flur“ im BLE-Medienservice