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Im Rahmen des Nationalen Aktionsplans wurde eine bundesweite Befragung durchgeführt, um die bestehenden Maßnahmen und deren Einhaltung im Bereich des Arbeits-und Anwenderschutzes sowie unbeteiligter Dritter zu erfassen und gegebenenfalls vorhandene Lücken und den Handlungsbedarf für zukünftige Maßnahmen aufzuzeigen.
Bei der Zulassung von Pflanzenschutzmitteln werden Auflagen und Anwendungsbestimmungen zum Schutz von Anwendern und unbeteiligten Dritten erteilt, mit denen mögliche Gefährdungen und Risiken für die menschliche Gesundheit ausgeschlossen werden sollen. Landwirte, Gärtner und weitere Mitarbeiter in landwirtschaftlichen und gärtnerischen Betrieben sowie des Landschaftsbaus sind sachkundige Anwender von Pflanzenschutzmitteln. Als unbeteiligte Dritte bezeichnet man Nebenstehende oder Bystander, wie Spaziergänger oder Anwohner angrenzender Grundstücke.
Berichte von Kontrollen der Länder und Meldungen von Berufsgenossenschaften enthalten Informationen zum Anwenderschutz, zur Sicherheit unbeteiligter Dritter sowie zu gesundheitlichen Beeinträchtigungen von Anwendern oder unbeteiligten Dritten. Dennoch geben diese Quellen keine umfassende Auskunft über die tatsächliche Situation bezüglich des Schutzes der Anwender oder unbeteiligten Dritten.
Ziel der Erhebung war es daher, ergänzende Informationen und Daten zur aktuellen Situation zu liefern. Neben den Erkenntnissen aus der bundesweiten Befragung von Mitarbeitern in landwirtschaftlichen und gärtnerischen Betrieben sowie des Landschaftsbaus wurden mit Hilfe von Experten (Kontrollbehörden, Beratungseinrichtungen, Berufsgenossenschaften oder Verbände) weitere Verbesserungsmöglichkeiten beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln aufgezeigt.
Den Gesamtbericht zur Erhebung "Verbesserung des Arbeits- und Anwenderschutzes sowie des Schutzes unbeteiligter Dritter bei der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln" finden Sie unter der Projektnummer 14SE001 in der Projektdatenbank ptble.