Hier beginnt der Hauptinhalt dieser Seite

Netz Vergleichsbetriebe Pflanzenschutz Erfassung der realen Pflanzenschutzmittelanwendungen

Im Rahmen des Projekts Netz Vergleichsbetriebe Pflanzenschutz werden Daten erhoben, mit denen ausgesagt werden kann, ob und wie bestimmte Ziele des Nationalen Aktionsplanes zur nachhaltigen Anwendung von Pflanzenschutzmitteln (NAP) erreicht werden. Das im Jahr 2007 gestartete Projekt umfasst:

  1. jährlich Daten zur Intensität der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln (Behandlungsindex) in Kulturen und Regionen zu gewinnen
  2. die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln fachlich im Hinblick auf die Einhaltung des notwendigen Maßes zu bewerten.

Aus den Daten, den statistischen Analysen und den fachlichen Bewertungen können jährlich retrospektiv Aussagen zum notwendigen Maß im jeweiligen Jahr abgeleitet werden. Zudem werden messbare Einflüsse (z. B. Witterung, Schaderregerauftreten, Kosten und Erlöse, Beratung) und subjektive Einflüsse (z.B. Kenntnisse, Risikoverhalten) auf die Intensität der Pflanzenschutzmittelanwendungen regional bzw. jahresspezifisch identifiziert. Die Erkenntnisse helfen langfristig, den Pflanzenschutz noch stärker auf das notwendige Maß und insgesamt auf das Konzept des integrierten Pflanzenschutzes (IPS) unter Beachtung regionaler Bedingungen auszurichten.

Um diese Ziele zu erreichen, werden im NAP in Kapitel 6.1.4 Einhaltung des notwendigen Maßes bei der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln entsprechende Maßnahmen beschrieben. Der Indikator "Quote der Einhaltung des notwenigen Maßes" gibt an, wieweit sich die Anwender von Pflanzenschutzmitteln dem von der jährlichen Befallssituation abhängigen notwendigen Maß nähern.

Aktuelle Ergebnisse zum Indikator "Quote der Einhaltung des notwenigen Maßes"

Definition "notwendiges Maß"

„Das notwendige Maß bei der Anwendung von chemischen Pflanzenschutzmitteln beschreibt die Intensität der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln, die notwendig ist, um den Anbau der Kulturpflanzen, besonders auch vor dem Hintergrund der Wirtschaftlichkeit, zu sichern. Dabei wird vorausgesetzt, dass alle anderen praktikablen Möglichkeiten zur Abwehr und Bekämpfung von Schadorganismen ausgeschöpft und die Belange des Verbraucher-und Umweltschutzes sowie des Anwenderschutzes ausreichend berücksichtigt werden.“
(Punkt 6.1.4 des NAP vom 10. April 2013)

Koordination

Die Organisation und Auswertung der Daten der Vergleichsbetriebe Pflanzenschutz erfolgen durch die Landeseinrichtungen des Pflanzenschutzes in Zusammenarbeit mit dem Julius Kühn-Institut (JKI).

In den folgenden Bereichen wurden Vergleichsbetriebe eingerichtet:

  • Ackerbau (hauptsächlich Winterweizen, Wintergerste und Winterraps),
  • Freilandgemüse (Weißkohl, Möhren, Spargel, Zwiebeln),
  • Obstbau (Tafelapfel),
  • Weinbau,
  • Hopfenbau.

Im Ackerbau wurde eine gleichmäßige Verteilung der Vergleichsbetriebe auf die Erhebungsregionen Ackerbau (ERA) nach Roßberg et al. (2007) und Roßberg (2008) angestrebt, wobei in allen Erhebungsregionen mindestens drei Betriebe mit den Kulturen Winterweizen, Wintergerste und Winterraps zur Verfügung stehen sollten. In allen anderen Produktionsbereichen sollten alle wichtigen Anbaugebiete der betreffenden Kultur repräsentativ vertreten sein.

Die Abbildung veranschaulicht die Verteilung der Vergleichsbetriebe Pflanzenschutz im Jahr 2016.

Verteilung der Vergleichsbetriebe Pflanzenschutz im Jahr 2016
Verteilung der Vergleichsbetriebe Pflanzenschutz im Jahr 2016.
Quelle: Freier et al. 2016

Grundlage der Bewertung

Das notwendige Maß im Pflanzenschutz wird mit Daten aus der jährlichen Erfassung der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln in Hauptkulturen und anderer pflanzenschutzrelevanter Informationen in repräsentativen Betrieben des Netzes der Vergleichsbetriebe bestimmt. Die Bewertung aller Maßnahmen erfolgt durch Experten der Pflanzenschutzdienste der Länder vor dem Hintergrund der Wirtschaftlichkeit und der Voraussetzung, dass alle praktikablen Möglichkeiten zur Vorbeugung und Abwehr von Schadorganismen ausreichend angewendet wurden.

Wesentliche Bewertungskriterien sind:

  • die Beachtung der Sortenresistenz,
  • die Terminierung,
  • die gezielte Mittelwahl,
  • die richtige Dosierung und Ausschöpfung des Reduktionspotentials,
  • die Anwendung auf Teilflächen,
  • das Unterlassen von Maßnahmen,
  • der Ersatz der Pflanzenschutzmittelanwendung durch alternative Verfahren.

Um die Intensität der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln in Kulturen und Regionen zu beschreiben, wird der Behandlungsindex (BI) verwendet. Er stellt die Anzahl von Pflanzenschutzmittelanwendungen auf einer betrieblichen Fläche, in einer Kulturart oder in einem (Vergleichs-) Betrieb dar. Dabei berücksichtigt er reduzierte Aufwandmengen und Teilflächenbehandlungen.

Weitere Informationen zum Behandlungsindex