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Die Einhaltung der geltenden Höchstgehalte für Pflanzenschutzmittelrückstände in Lebensmitteln wird von der amtlichen Lebensmittelüberwachung der Länder kontrolliert, um den Verbraucher vor möglichen gesundheitlichen Risiken zu schützen. Generell ist aber nicht jede Überschreitung der gesetzlichen Rückstandshöchstgehalte mit einem gesundheitlichen Risiko verbunden. Die Untersuchungsergebnisse werden von den Ländern an das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) übermittelt und von diesem ausgewertet. Dabei konnte in den letzten Jahren eine deutliche Verbesserung der Rückstandssituation beobachtet werden. Dennoch kommt es aber immer wieder zu Rückstandshöchstgehaltsüberschreitungen sowohl bei Erzeugnissen mit Herkunft aus Deutschland und anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) als insbesondere auch bei Drittlandserzeugnissen.
Ziel des Nationalen Aktionsplans (NAP) im Hinblick auf die Lebensmittelsicherheit ist dementsprechend eine weitere Absenkung der Quote der Überschreitungen der Rückstandshöchstgehalte.
Die Quote der Überschreitung der Rückstandshöchstgehalte wird anhand der im Rahmen des Monitorings der Bundesländer erhobenen Daten ermittelt, da diese – im Gegensatz zu den Datensätzen, welche auf Risiko orientiert vorgenommenen Untersuchungen beruhen – repräsentativ für den Markt sind und der Ermittlung der tatsächlichen Belastung der Verbraucher und Verbraucherinnen dienen.
Das BVL hat 2009 eine Task Force "Pflanzenschutzmittelrückstände in Lebensmitteln" eingerichtet, um aktuelle aggregierte Untersuchungsdaten von der Lebensmittelüberwachung und der Wirtschaft zusammenzuführen und auf das gehäufte Auftreten von Rückstandshöchstgehaltsüberschreitungen zu analysieren. Dabei sollen mögliche Ursachen ermittelt und Maßnahmen zu deren zukünftiger Vermeidung erarbeitet werden.
Um die Aktualität bei der Darstellung der Rückstandssituation zu verbessern, veröffentlicht das BVL neben einer jährlichen Datenauswertung im Rahmen der "Nationalen Berichterstattung Pflanzenschutzmittelrückstände in Lebensmitteln" seit dem Jahr 2009 alle drei Monate die von den Ländern übermittelten Daten in Form von "Quartalsauswertungen".
Weitere Informationen auf der Website des BVL
Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) arbeitet intensiv daran mit, in den kommenden Jahren praktikable Konzepte zu entwickeln, wie Mehrfachrückstände in der Bewertung und bei der Rückstandshöchstgehaltsfestsetzung routinemäßig berücksichtigt werden sollen.