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Der Deutsche Bauernverband hat mit seinen Landesbauernverbänden die Leitlinie zum Integrierten Pflanzenschutz im Getreidebau verfasst. Die Leitlinie ist seit dem 12. April 2021 Teil des Anhang 1 im Nationalen Aktionsplan Pflanzenschutz (NAP). Das hat das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft am 28. April 2021 im Bundesanzeiger bekanntgegeben.
Leitlinie zum Integrierten Pflanzenschutz im Getreidebau (pdf-Datei)
Zur Bekanntmachung im Bundesanzeiger
Der Verband richtet sich mit der Leitlinie an seine Mitglieder: die landwirtschaftlichen Betriebe. Die Leitlinie unterstützt die Landwirte: "bei der Auswahl der notwendigen, an den Betrieb angepassten Pflanzenschutzmaßnahmen."
Die Leitlinie orientiert sich an den acht allgemeinen Grundsätzen des integrierten Pflanzenschutzes aus dem Anhang III der Pflanzenschutz-Rahmenrichtlinie 2009/128/EG. Für den Getreidebau sind die Grundsätze wie folgt erläutert:
Im speziellen Teil folgt eine Übersicht der wichtigsten Schadursachen und Schaderreger mit entsprechenden vorbeugenden Maßnahmen und direkten Bekämpfungsmöglichkeiten. Die Übersicht gliedert sich in:
Die Leitlinie schließt mit Hinweisen auf weiterführende Informationen und Links ab.