Integrierter Pflanzenschutz im DB-Konzern in Deutschland – Leitlinien für eine nachhaltige Vegetationspflege im Rahmen der Instandhaltung von Anlagen und Flächen

Ein Zug fährt an einem Mohnfeld vorbei.
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Die Leitlinien für eine nachhaltige Vegetationspflege im Rahmen von Anlagen und Flächen wurden von der Deutschen Bahn AG erarbeitet. Am 14. September 2018 wurden die Leitlinien vom Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft anerkannt und in den Anhang 1 des Nationalen Aktionsplans zur nachhaltigen Anwendung von Pflanzenschutzmitteln aufgenommen.

Integrierter Pflanzenschutz im DB-Konzern in Deutschland (pdf-Datei)

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Die Deutsche Bahn AG (DB) bewirtschaftet Verkehrsflächen mit Eisenbahnbetrieb und Areale, auf denen kein Eisenbahnbetrieb erfolgt. Auf allen Flächen können sich Vegetationsbestände entwickeln, die eine flächenspezifische Vegetationskontrolle erfordern.

Die flächenspezifische Vegetationskontrolle richtet sich nach den jeweiligen Flächeneigenschaften in Verbindung mit betrieblichen Nutzungsanforderungen und nach den unterschiedlichen Wirkungen, die von den Pflanzen ausgehen. Die Maßnahmen zur Vegetationskontrolle entsprechend den gesetzlichen Vorgaben inklusive der EU-Richtlinie 2009/128/EG werden in den Leitlinien der Deutschen Bahn dargestellt. Auch der Beitrag zu den Zielen des Nationalen Aktionsplans zur nachhaltigen Anwendung von Pflanzenschutzmitteln wird in den Leitlinien aufgezeigt.

Allgemeine Grundsätze zur Vegetationskontrolle im DB-Konzern

  1. Inspektion von Flächen und Anlagen
  2. Bewertung des Inspektionsergebnisses
  3. Planung und Durchführung von Maßnahmen
  4. Bewertung des Behandlungserfolges bzw. die Abnahme der (Fremd-)Leistung
  5. Dokumentation der durchgeführten Maßnahmen
Abbildung: Zuordnung der allgemeinen Grundsätze des integrierten Pflanzenschutzes (Richtlinie 2009/128/EG – Anhang III) zum Management-Prozess (Quelle: Deutsche Bahn AG; Integrierter Pflanzenschutz im DB-Konzern in Deutschland; Leitlinien für eine nachhaltige Vegetationspflege im Rahmen der Instandhaltung von Anlagen und Flächen)

Die Leitlinien für eine nachhaltige Vegetationspflege im Rahmen der Instandhaltung von Anlagen und Flächen sind untergliedert in die Leitlinie zur Vegetationskontrolle für unbefestigte Flächen, für befestigte Flächen und für Gleisanlagen.

Leitlinie zur Vegetationskontrolle für unbefestigte Flächen

Zu den unbefestigten Flächen zählen alle Bereiche ohne Oberflächenversiegelung außerhalb der Gleisanlagen wie Böschungen in An- und Einschnitten, Wald- oder Grünlandflächen. In Böschungs- oder Dammbereichen dienen die Pflanzen beispielsweise als natürlicher Stabilisator zum Schutz vor Erosion. Durch die Pflanzen können jedoch auch negative Auswirkungen entstehen z. B. bei der Einschränkung der Funktionsfähigkeit. In diesen Fällen werden folgende Pflanzenschutz- und Vegetationsmaßnahmen erforderlich:

  • vorbeugende Maßnahmen
  • regelmäßige Inspektion der Vegetationsbestände
  • Befallsermittlung und Heranziehen von Entscheidungshilfen
  • Nicht-chemische Verfahren wie Mähen, Mulchen, Rückschnitte und Fällen mit Motorkettensägen

Bei Vorkommen von invasiven Neophyten oder in anderen Einzelfällen, wo nicht-chemische Verfahren erfolglos blieben, werden auch chemische Pflanzenschutzmaßnahmen durchgeführt. Dazu wird eine Ausnahmegenehmigung bei der zuständigen Behörde benötigt.

Leitlinie zur Vegetationskontrolle für befestigte Flächen

Zu den befestigten Flächen zählen alle Bereiche mit versiegelten Oberflächen außerhalb der Gleisanlagen. Bei diesen Flächen handelt es sich um Betriebswege, Lagerplätze oder Bahnsteige. Ob Vegetationskontrollmaßnahmen erforderlich sind, hängt von möglichen Gefährdungen der Betriebssicherheit und anderer Verkehrsteilnehmer ab. Bei der Planung sollen Flächen so angelegt werden, dass durch vorbeugende Maßnahmen eine Besiedlung mit Pflanzen möglichst vermieden wird. Durch regelmäßiges Mähen bzw. Mulchen der angrenzenden Flächen soll das Einwachsen in diese Bereiche vermieden werden.

Inspektion, Befallsermittlung, Heranziehen von Entscheidungshilfen und nicht-chemische Verfahren gehören zu den Vegetationskontrollmaßnahmen, die in den Leitlinien beschrieben werden.

Leitlinie zur Vegetationskontrolle für Gleisanlagen

Die Vegetationskontrolle ist aus folgenden Gründen notwendig:

  • Sicherheitsrelevante Aspekte (z. B. Signalsicht, Vermeidung des Einwachsens von Vegetation in elektrische Anlagen)
  • Betriebliche und technische Aspekte
  • Wirtschaftliche Aspekte