Wir verwenden Cookies, um Ihnen die optimale Nutzung unserer Webseite zu ermöglichen. Es werden für den Betrieb der Seite nur notwendige Cookies gesetzt. Details in unserer Datenschutzerklärung.
Die Leitlinien des integrierten Pflanzenschutzes im Zuckerrübenanbau wurden vom Institut für Zuckerrübenforschung in Zusammenarbeit mit Vertretern der Rübenanbauerverbände, der Zuckerindustrie, der Pflanzenschutzdienste der Bundesländer, der Züchtungsunternehmen, der Pflanzenschutzmittelunternehmen, des Julius Kühn-Instituts, des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit und des Bundessortenamtes erarbeitet. Sie bieten Landwirten Orientierung für die Entwicklung betriebseigener integrierter Pflanzenschutzstrategien für die Bekämpfung wichtiger Schadorganismen im Zuckerrübenanbau. Die vorliegende Leitlinie kann in Zukunft kontinuierlich an neue Entwicklungen angepasst werden kann, beispielsweise an ein verändertes Auftreten von Schaderregen, an neue technische Entwicklungen und an neue Erkenntnisse aus der Praxis.
Die Aufnahme der Leitlinie in den Anhang 1 des NAP wurde am 20. Februar 2018 im Bundesanzeiger bekanntgeben.
Die Leitlinien des integrierten Pflanzenschutzes im Zuckerrübenanbau wurden im Jahr 2023 von den Autoren mit Unterstützung des Julius-Kühn Instituts inhaltlich aktualisiert.
Leitlinien des integrierten Pflanzenschutzes im Zuckerrübenanbau (Stand 2018; pdf-Datei)
Von Autoren inhaltlich aktualisierte Leitlinien (Stand 2023; pdf-Datei)
Die Zuckerrübenleitlinien haben das Ziel, zur Begrenzung von chemischer Pflanzenschutzmittelanwendung beizutragen, Optionen für nichtchemische Maßnahmen aufzuzeigen und Pflanzenschutzmittelanwendungen auf das notwendige Maß zu begrenzen. Die Leitlinien des integrierten Pflanzenschutzes im Zuckerrübenanbau sind untergliedert in die Allgemeine Leitlinie und die schaderregerspezifische Leitlinie.
Die Allgemeine Leitlinie steht übergeordnet für alle Belange des Pflanzenschutzes beim Zuckerrübenanbau. Es werden sechs Bereiche aufgeführt:
Bei den vorbeugenden Maßnahmen werden pflanzenbauliche Maßnahmen angegeben, welche auf die Etablierung und den Erhalt gesunder und leistungsfähiger Zuckerrübenbestände abzielen und welche dem Befall durch Schaderreger entgegenwirken, insbesondere die Fruchtfolgegestaltung, die Bodenbearbeitung und der Anbau resistenter bzw. weniger anfälliger Sorten. Bei der Anwendung nichtchemischer und chemischer Pflanzenschutzmaßnahmen sind nichtchemische Abwehr- und Bekämpfungsmaßnahmen vorzuziehen z. B. mechanische Unkrautbekämpfung durch maschinelles Hacken.
Die Schaderregerspezifischen Leitlinien beinhalten detaillierte Handlungsanweisungen für wichtige Schaderreger der Zuckerrübe. Es wird auf fünf verschiedene Schaderregerbereiche eingegangen:
Für jeden Bereich werden folgende Handlungsanweisungen mit Erläuterung/ Begründung dargestellt: