Leitlinien des integrierten Pflanzenschutzes im Zuckerrübenanbau

Zuckerrüben
© Luis Carlos Jiménez - stock.adobe.com

Die Leitlinien des integrierten Pflanzenschutzes im Zuckerrübenanbau wurden vom Institut für Zuckerrübenforschung in Zusammenarbeit mit Vertretern der Rübenanbauerverbände, der Zuckerindustrie, der Pflanzenschutzdienste der Bundesländer, der Züchtungsunternehmen, der Pflanzenschutzmittelunternehmen, des Julius Kühn-Instituts, des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit und des Bundessortenamtes erarbeitet. Sie bieten Landwirten Orientierung für die Entwicklung betriebseigener integrierter Pflanzenschutzstrategien für die Bekämpfung wichtiger Schadorganismen im Zuckerrübenanbau. Die vorliegende Leitlinie kann in Zukunft kontinuierlich an neue Entwicklungen angepasst werden kann, beispielsweise an ein verändertes Auftreten von Schaderregen, an neue technische Entwicklungen und an neue Erkenntnisse aus der Praxis.
Die Aufnahme der Leitlinie in den Anhang 1 des NAP wurde am 20. Februar 2018 im Bundesanzeiger bekanntgeben.

Die Leitlinien des integrierten Pflanzenschutzes im Zuckerrübenanbau wurden im Jahr 2023 von den Autoren mit Unterstützung des Julius-Kühn Instituts inhaltlich aktualisiert.

Leitlinien des integrierten Pflanzenschutzes im Zuckerrübenanbau (Stand 2018; pdf-Datei)

Zum Bundesanzeiger

Von Autoren inhaltlich aktualisierte Leitlinien (Stand 2023; pdf-Datei)

Die Zuckerrübenleitlinien haben das Ziel, zur Begrenzung von chemischer Pflanzenschutzmittelanwendung beizutragen, Optionen für nichtchemische Maßnahmen aufzuzeigen und Pflanzenschutzmittelanwendungen auf das notwendige Maß zu begrenzen. Die Leitlinien des integrierten Pflanzenschutzes im Zuckerrübenanbau sind untergliedert in die Allgemeine Leitlinie und die schaderregerspezifische Leitlinie.

Allgemeine Leitlinie

Die Allgemeine Leitlinie steht übergeordnet für alle Belange des Pflanzenschutzes beim Zuckerrübenanbau. Es werden sechs Bereiche aufgeführt:

  • vorbeugende Maßnahmen
  • Förderung und Nutzung natürlicher Regelmechanismen
  • Ermittlung des Befalls und Nutzung von Entscheidungshilfen
  • Anwendung nichtchemischer und chemischer Pflanzenschutzmaßnahmen
  • Resistenz
  • Erfolgskontrolle und Dokumentation

Bei den vorbeugenden Maßnahmen werden pflanzenbauliche Maßnahmen angegeben, welche auf die Etablierung und den Erhalt gesunder und leistungsfähiger Zuckerrübenbestände abzielen und welche dem Befall durch Schaderreger entgegenwirken, insbesondere die Fruchtfolgegestaltung, die Bodenbearbeitung und der Anbau resistenter bzw. weniger anfälliger Sorten. Bei der Anwendung nichtchemischer und chemischer Pflanzenschutzmaßnahmen sind nichtchemische Abwehr- und Bekämpfungsmaßnahmen vorzuziehen z. B. mechanische Unkrautbekämpfung durch maschinelles Hacken.

Schaderregerspezifische Leitlinien

Die Schaderregerspezifischen Leitlinien beinhalten detaillierte Handlungsanweisungen für wichtige Schaderreger der Zuckerrübe. Es wird auf fünf verschiedene Schaderregerbereiche eingegangen:

  • Auflaufkrankheiten
  • Bodenbürtige Krankheiten
  • Blattkrankheiten
  • tierische Schaderreger
  • Unkräuter

Für jeden Bereich werden folgende Handlungsanweisungen mit Erläuterung/ Begründung dargestellt:

  • Vorbeugende Maßnahme
  • Überwachungsmethoden
  • Schwellenwerte
  • direkte Bekämpfungsmaßnahmen
  • Begrenzung auf das notwendige Maß und Resistenzmanagementstrategien