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Die Leitlinien für den integrierten Pflanzenschutz im Sektor Arznei- und Gewürzpflanzen wurden von der Forschungsvereinigung der Arzneimittel-Hersteller e.V. (FAH) und dem Deutschen Fachausschuss für Arznei-, Gewürz- und Aromapflanzen (DFA) erstellt. Am 2.Oktober 2019 wurde die Aufnahme der Leitlinien in den Anhang 1 des NAP im Bundesanzeiger bekanntgegeben.
Im Sektor Arznei- und Gewürzpflanzen soll die landwirtschaftliche Produktion auf eine möglichst gezielte und geringe Anwendung von Pflanzenschutzmitteln nach den Vorgaben des integrierten Pflanzenschutzes und nach den Vorgaben des ökologischen Anbaus ausgerichtet sein. Dieses Ziel, das auch zum Schutz der Umwelt beiträgt, ist in den Leitlinien für den integrierten Pflanzenschutz im Sektor Arznei- und Gewürzpflanzen formuliert.
Die Leitlinien untergliedern sich in einen allgemeinen und einen speziellen Teil.
Leitlinien für den integrierten Pflanzenschutz im Sektor Arznei- und Gewürzpflanzen (pdf-Datei)
Im allgemeinen Teil werden die verschiedenen Merkmale von Arznei- und Gewürzpflanzen vorgestellt. Verwendung finden sie z. B. in pflanzlichen Arzneimitteln, als Nahrungsergänzungsmittel, als (Kräuter-)Tees und als Gewürze. Die Produktion von Arznei- und Gewürzpflanzen und damit verbundene Pflanzenschutzaspekte wie die Unkrautregulierung und der Befall und die Regulierung von pilzlichen und tierischen Schadorganismen werden kurz erläutert.
Die Beschreibung der Umsetzung der Grundsätze des Anhangs III der Rahmenrichtlinie 2009/128/EG im Sektor Arznei- und Gewürzpflanzen nimmt hier den Hauptanteil ein. Folgende bereits genutzte und zu nutzende Maßnahmen des integrierten Pflanzenschutzes werden dargestellt:
In den Leitlinien werden verschiedene vorbeugende Maßnahmen aufgezählt und erläutert, wie die Beachtung der Standortanforderungen (z. B. Bodenart, Wasserversorgung, Klima, Konkurrenzkraft, Schadorganismendruck, Nachbarschläge) und der Fruchtfolge (z. B. Anbaupause, Vorfruchtrückstände), die Sortenwahl, die Bodenbearbeitung und die Förderung von Nutzorganismen. Alle Maßnahmen sind an die jeweiligen Eigenschaften und Ansprüche der Kulturen anzupassen.
Wenn durch die Überwachung der Bestände ein Schadorganismenbefall ermittelt wird, ist die Entscheidung zu treffen, ob und wann, welche Pflanzenschutzmaßnahmen zu treffen sind. Nachhaltige und umweltschonende biologische, physikalische und nicht-chemische Maßnahmen sind dem Einsatz chemischer Wirkstoffe vorzuziehen. In den Leitlinien wird beschrieben, was bei der Anwendung von chemischen Pflanzenschutzmitteln zu beachten ist.
Im speziellen Teil werden für die wirtschaftlich relevanten Arznei- und Gewürzpflanzen Baldrian, Melisse, Petersilie, Pfefferminze, Kamille und (Arznei-)Fenchel die im ersten Teil dargelegten Prinzipien in Tabellenform dargestellt. Folgende Angaben werden zu jeder Kultur gemacht:
Abschließend wird auf weiterführende Literatur hingewiesen.