Leitlinie zum integrierten Pflanzenschutz im Mais

Maiskolben
Maiskolben.
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Die Leitlinie zum integrierten Pflanzenschutz im Mais wurde vom Deutschen Maiskomitee e.V. (DMK) in Zusammenarbeit mit der Bayerischen Landesanstalt für Landwirtschaft (Institut für Pflanzenschutz), der Landwirtschaftskammer Niedersachen (Pflanzenschutzdienst) und dem Landwirtschaftlichem Technologiezentrum Augustenberg (Abteilung Pflanzengesundheit, Futtermittel und Saatgutuntersuchung) erarbeitet. Am 31. Januar 2019 wurde die Aufnahme der Leitlinie in den Anhang 1 des NAP im Bundesanzeiger bekanntgegeben.

Zum Bundesanzeiger

Die Leitlinie bietet Landwirten Unterstützung, Pflanzenschutzapplikationen zu minimieren bzw. zu optimieren und praxisgerechte Methoden anzuwenden. Sie orientiert sich an den acht, von der EU beschriebenen Grundsätzen des integrierten Pflanzenschutzes.

Leitlinie zum integrierten Pflanzenschutz im Mais (LIPS Mais) (pdf-Datei)

Die Leitlinie zum integrierten Pflanzenschutz im Mais ist in fünf Bereiche unterteilt:

  • A. Ganzheitliches Vorgehen und Sicherstellung der notwendigen Informationen
  • B. Maßnahmen, die einem Befall durch Schadorganismen vorbeugen und/ oder ihn unterdrücken
  • C. Ermittlung des Befalls und Nutzung von Entscheidungshilfen
  • D. Anwendung nichtchemischer und chemischer Pflanzenschutzmaßnahmen
  • E. Erfolgskontrolle und Dokumentation

In der Leitlinie werden verschiedene vorbeugende Maßnahmen vorgestellt, unter anderem die intensive Zerkleinerung der Maisstoppel und des Maisstrohs nach der Ernte. Dadurch kann die zügige Verrottung und die Reduktion des Inokulums gewährleistet werden. Das ist besonders beim Auftreten des Maiszünslers und von Fusarium sehr wichtig. Um ein sicheres Auflaufen und eine zügige Jugendentwicklung zu gewährleisten, wird in der Leitlinie die Saatgutbeizung empfohlen.
Es wird dargestellt, dass es für den Integrierten Pflanzenschutz im Maisanbau wichtig sei, Strukturelemente und Kleinstrukturen zu erhalten, um Biodiversität zu fördern und Lebensräume von Nützlingen, Vögeln und Wildtieren zu schützen.

Der Landwirt wird in der Leitlinie darauf hingewiesen, dass nichtchemische Abwehr- und Bekämpfungsmaßnahmen der Anwendung chemischer Pflanzenschutzmittel vorzuziehen sind. Folgende nichtchemische Maßnahmen werden in der Leitlinie genannt:

  • Fruchtfolge
  • mechanische Unkrautbekämpfungsverfahren
  • Trichogramma-Eiparasiten (biologische Bekämpfungsmaßnahme)
  • Schlegeln des Maisstrohs
  • Entomopathogene Nematoden (gegen Larven des Westlichen Maiswurzelbohrers)

Im Anhang der Leitlinie zum integrierten Pflanzenschutz im Mais ist eine umfangreiche Übersicht von Schadursachen mit entsprechenden Bekämpfungsmöglichkeiten und vorbeugenden Maßnahmen in Mais beigefügt, unterteilt in folgende Bereiche:

  • Pilzliche Erreger
  • Viren
  • Schädlinge
  • Unkräuter

Damit Krankheiten und Schaderreger im Maisbestand schnell erkannt und identifiziert werden können, ist in der Übersicht das jeweilige Schadbild beschrieben. Bei den Schadorganismen ist in der Übersicht die Rubrik "Schadschwelle" aufgeführt, mit der Intention unnötige Anwendungen mit Pflanzenschutzmitteln zu vermeiden.