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Umfrage zur Erfassung von Traktoren für den Einsatz im Pflanzenschutz gestartet

Die Umfrage richtet sich an Anwender von Pflanzenschutzmitteln wie landwirtschaftliche und gartenbauliche Betriebe oder Lohnunternehmen.

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Ziel der Umfrage ist es, einen besseren Überblick über den aktuellen Bestand an Traktoren und Selbstfahrern in Deutschland zu erhalten.

Die Umfrage wird von der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) in Zusammenarbeit mit dem Julius Kühn-Institut (JKI) und dem Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) durchgeführt. Sie ist Bestandteil eines gemeinsamen Forschungsprojekts von BVL, JKI und SVLFG, das sich mit dem Schutzniveau von Fahrerkabinen beim Einsatz im Pflanzenschutz befasst.

Der Fragebogen kann online auf der Webseite der SVLFG abgerufen werden. Die Bearbeitung nimmt ca. 10 Minuten in Anspruch. Die Umfrage ist anonym.

Bitte reichen Sie den Hinweis auf die Umfrage gerne an interessierte Kreise, Verbände und Institutionen weiter. Die Teilnahme ist voraussichtlich bis zum 31. Dezember 2020 möglich.

Zur SVLFG-Umfrage "Schlepperkabinen und Pflanzenschutzmittel"

Hintergrund

Mit der Fachmeldung zum Einsatz von dicht schließenden Fahrerkabinen mit Luftfiltration im Pflanzenschutz vom 8. Januar 2020 hat das BVL Informationen zur Schutzwirkung von Fahrerkabinen veröffentlicht. Die neuen Regelungen sehen vor, dass moderne Traktoren und selbstfahrende Pflanzenschutzgeräte für den Anwender von Pflanzenschutzmitteln vorgeschriebene persönliche Schutzausrüstung ersetzen können (Atemschutz ausgenommen). Dies gilt, sofern ein Fahrzeug über eine dichtschließende Fahrerkabine mit Klimaanlage und Zuluftfilterung verfügt. In Anlehnung an die einschlägige Norm DIN EN 15695-1 zur Kategorisierung von Fahrerkabinen wurde in der Fachmeldung die Kategorie 2* für geeignete Fahrzeuge eingeführt. Zuvor waren nur höherwertige Fahrerkabinen der Kategorien 3 und 4 als Ersatz von Schutzkleidung zulässig. Die neue Regelung gilt zunächst für einen begrenzten Zeitraum von 4 Jahren.

Diese Übergangsfrist dient dazu, in dem gemeinsamen Forschungsprojekt von BVL, JKI und SVLFG Erkenntnisse über das Schutzniveau von Fahrerkabinen der Kategorie 2* im Vergleich mit höherwertigen Kabinen der Kategorien 3 und 4 zu erarbeiten. Neben der hier erwähnten Umfrage zur Erfassung von Bestandstraktoren und Selbstfahrern im Pflanzenschutz werden seit dem Frühjahr 2020 auch experimentelle Untersuchungen mit Traktoren und Sprühgeräten im Labormaßstab und Freiland durch das Institut für Anwendungstechnik im Pflanzenschutz am JKI durchgeführt. Die Ergebnisse der Umfrage sollen dabei helfen, die aktuelle Situation in der praktischen Landwirtschaft besser einordnen zu können. Das BVL kann als Zulassungsbehörde für Pflanzenschutzmittel somit bei künftigen Entscheidungen auf statistisch abgesicherte Erkenntnisse über den Bestand von Fahrzeugen und Fahrerkabinen im Pflanzenschutz zurückgreifen.

Quelle: BVL, Fachmeldung vom 11.09.2020