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Leitlinie IPS im Rapsanbau in Anhang 1 des NAP aufgenommen

Die Leitlinie des integrierten Pflanzenschutzes im Rapsanbau wurde von der Bundesregierung und den Ländern als maßgeblich und geeignet anerkannt und in den Anhang 1 des Nationalen Aktionsplans zur nachhaltigen Anwendung von Pflanzenschutzmitteln aufgenommen.

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Das Verfassen und die Umsetzung von kulturpflanzen- und sektorspezifischen Leitlinien zum integrierten Pflanzenschutz (IPS) sind als Ziele und Maßnahmen im Nationalen Aktionsplan zur nachhaltigen Anwendung von Pflanzenschutzmitteln (NAP) verankert.

Die Leitlinie des integrierten Pflanzenschutzes im Rapsanbau wurde von der Union zur Förderung von Oel- und Proteinpflanzen e. V. (UFOP) und der Fachhochschule Südwestfalen, Fachbereich Agrarwirtschaft Soest erarbeitet.

Die Aufnahme der Leitlinie in den Anhang 1 des NAP wurde am 25. November 2020 im Bundesanzeiger bekanntgeben.

Zum Bundesanzeiger

Weitere Informationen zu den kulturpflanzen- und sektorspezifischen Leitlinien des integrierten Pflanzenschutzes