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Leitlinie IPS im Sektor Vorratsschutz in Anhang 1 des NAP aufgenommen

Die Leitlinie für den integrierten Pflanzenschutz (IPS) im Sektor Vorratsschutz wurde von der Bundesregierung und den Ländern als maßgeblich und geeignet anerkannt und in den Anhang 1 des Nationalen Aktionsplans zur nachhaltigen Anwendung von Pflanzenschutzmitteln aufgenommen.

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Das Verfassen und die Umsetzung von kulturpflanzen- und sektorspezifischen Leitlinien zum integrierten Pflanzenschutz sind als Ziele und Maßnahmen im Nationalen Aktionsplan zur nachhaltigen Anwendung von Pflanzenschutzmitteln (NAP) verankert.

Die Leitlinie für den integrierten Pflanzenschutz im Sektor Vorratsschutz wurde unter Federführung vom Julius Kühn-Institut (JKI) in enger Zusammenarbeit mit relevanten Verbänden erarbeitet.

Die Leitlinie richtet sich an alle beruflichen Verwender von Pflanzenschutzmitteln sowie Händler und Berater im Sektor Vorratsschutz für den Anwendungsbereich Getreide- und Schüttgutlagerung.

Die Aufnahme der Leitlinie in den Anhang 1 des NAP wurde am 23. Mai 2019 im Bundesanzeiger bekanntgeben.

Zum Bundesanzeiger

Weitere Informationen zu den kulturpflanzen- und sektorspezifischen Leitlinien des integrierten Pflanzenschutzes