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Leitlinien IPS im Hopfenanbau in Anhang 1 des NAP aufgenommen

Die Leitlinien zum integrierten Pflanzenschutz (IPS) im Hopfenanbau wurden von der Bundesregierung und den Ländern anerkannt und in den Anhang 1 des Nationalen Aktionsplans zur nachhaltigen Anwendung von Pflanzenschutzmitteln aufgenommen.

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Das Verfassen und die Umsetzung von kulturpflanzen- und sektorspezifischen Leitlinien zum integrierten Pflanzenschutz sind als Ziele und Maßnahmen im Nationalen Aktionsplan zur nachhaltigen Anwendung von Pflanzenschutzmitteln (NAP) verankert.

Die Leitlinien zum integrierten Pflanzenschutz im Hopfenanbau wurden von dem Institut für Pflanzenbau und Pflanzenzüchtung der Bayerischen Landesanstalt für Landwirtschaft und dem Verband Deutscher Hopfenpflanzer e.V. erarbeitet.

Die Aufnahme der Leitlinie in den Anhang 1 des NAP wurde am 02.03.2020 im Bundesanzeiger bekanntgeben.

Zum Bundesanzeiger 

Weitere Informationen zu den kulturpflanzen- und sektorspezifischen Leitlinien des integrierten Pflanzenschutzes