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BMBF-Förderaufruf zur Pflanzenzüchtung Aktuelle Bekanntmachung

Das BMBF will transnationale Projekte zum Thema „Verbesserung der Widerstandsfähigkeit und Gesundheit von Nutzpflanzen“ fördern. Stichtag 31. Juli für Registrierung von Projektskizzen beachten!

© luchschenF - stock.adobe.com

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) hat folgende Förderrichtlinie veröffentlicht:

Richtlinie zur Förderung internationaler Verbundvorhaben im Rahmen der Nationalen Bioökonomiestrategie „Beiträge zu nachhaltigen und widerstandsfähigen Agrar- und Lebensmittelsystemen“, Bundesanzeiger vom 17.06.2024

Mit der Bekanntmachung beteiligt sich das BMBF an einem Förderaufruf der europäischen Initiative „Green ERA-Hub“ (GEH). Die Förderung soll dazu beitragen, die in der Bioökonomiestrategie der EU und der Nationalen Bioökonomiestrategie (NBÖS) verankerten Ziele zur Ernährungssicherung und zur Gestaltung einer nachhaltigen Agrarproduktion zu erreichen.

Was wird gefördert?

Es sollen europäische und internationale Verbundvorhaben im Bereich Forschung, Entwicklung und Innovation gefördert werden, deren Ergebnisse große Relevanz für die Anbausysteme der gemäßigten Klimazone wie beispielsweise von Getreide oder anderen Feldfrüchten haben. Auch Arbeiten zu Wechselgrünland, mehrjährigen Kulturen oder innovativem Mischanbau sind förderfähig.

Die Forschungsansätze sollten innovative Züchtungsmethoden, insbesondere molekularbiologische Methoden, für zukunftsfähige Pflanzensorten und/oder innovative nachhaltige Anbaumethoden und Bewirtschaftungspraktiken entwickeln, um mindestens eines von vier Zielen (Widerstandsfähigkeit, reduzierter Ressourceneinsatz, Wassernutzungseffizienz und Agrobiodiversität/Bodengesundheit) zu erreichen.

So soll die Entwicklung einer klimaintelligenten Landwirtschaft unterstützt sowie Stressresistenz und die Pflanzengesundheit zur Erreichung einer wirtschaftlichen Nachhaltigkeit verbessert werden. Projekte sollen ganzheitliche, integrierte und nachhaltige Ansätze berücksichtigen. Erwünscht ist dabei ein multidisziplinärer, systemischer Ansatz, der relevante Akteure berücksichtigt (multi-actor approach).

Die Projektlaufzeit ist auf maximal 36 Monate begrenzt.

Welche Fristen sind zu beachten?

Das Antragsverfahren ist dreistufig angelegt:

  1. Registrierung von Projektskizzen bis zum 31. Juli 2024, 12 Uhr.
  2. Einreichung der Projektskizzen bis zum 5. September 2024, 12 Uhr.
  3. Antragsaufforderung: bei positiv begutachteten und zur Förderung empfohlenen Projektskizzen werden die deutschen Projektpartner vom Projektträger aufgefordert, einen förmlichen Förderantrag vorzulegen.

Wo finde ich weitere Informationen?

Weitere Informationen zum Antragsverfahren finden sich in der Bekanntmachung. Förderinteressierten wird empfohlen, frühzeitig Kontakt mit dem Projektträger Jülich (PtJ) aufzunehmen.

Weiter zum Projektträger Jülich

Ergänzende Informationen finden sich auch im englischsprachigen Internetportal des Green ERA-Hub:

Weiter zum Green ERA-Hub