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JKI informiert zum neuen Pflanzengesundheitspass

Auch Pflanzen müssen bei Reisen innerhalb der EU einen Pass vorweisen. Der neu eingeführte Pflanzengesundheitspass macht die Handelskette nachverfolgbar und soll die Verbreitung gefährlicher Schädlinge unterbinden.

Beispiel für einen EU-Pflanzenpass auf einem Blumentopf. Quelle: Irene Fischbeck/ JKI

Das Julius Kühn-Institut (JKI) weist darauf hin, dass seit Dezember 2019 diese Passpflicht auch für Zimmer-, Garten- und Balkonpflanzen sowie für Pflanzenteile und Saatgut bestimmter Arten gilt. Zu erkennen sind die Pässe an der aufgedruckten EU-Flagge und der Aufschrift „Pflanzenpass/Plant Passport“. Anhand der Angaben auf dem Pass kann der Weg des Produktes durch die EU bis zum Ursprungsland und zum Erzeugerunternehmen nachverfolgt werden. Beim Pflanzenkauf über Internet- oder Versandhandel muss der Pass die Ware bis zum privaten Käufer begleiten. Ansonsten ist er lediglich für Transporte innerhalb der grünen Branche relevant.

Nur Pflanzen, die unter pflanzengesundheitlichen Aspekten untersucht und an denen keine Schädlinge festgestellt worden sind, erhalten den Pflanzenpass. Im Fokus stehen dabei Schädlinge, die in der EU nicht heimisch sind oder potenziell große Schäden an Pflanzen verursachen, wie zum Beispiel der Asiatische Laubholzbockkäfer oder Xylella fastidiosa, das Feuerbakterium. Die Passpflicht soll verhindern, dass solche Schädlinge in die EU eingeschleppt werden und sich ausbreiten können. Kommt es zum Befall in der Handelskette, lassen sich mithilfe des Passes weitere Befallsherde identifizieren und frühzeitig bekämpfen.

Das Pendant zum Pflanzenpass in der EU ist im internationalen Handel das Pflanzengesundheitszeugnis. Im Internet werden häufig exotische Pflanzen ohne Pflanzengesundheitszeugnis angeboten, obwohl Pflanzen aus Ländern außerhalb der EU ein solches Zeugnis zwingend benötigen. Pass und Zeugnis stellen sicher, dass nur gesunde, nicht befallene Pflanzen versendet werden. In einem kurzen, leicht verständlichen Animations-Video zeigt das JKI, worauf beim Pflanzenkauf im Internet geachtet werden sollte:

Zum Video

Anlässlich des Internationalen Jahres der Pflanzengesundheit stellt das JKI weitere Materialien zur Verbraucheraufklärung bereit:

Zur JKI-Webseite

Privatpersonen und Unternehmen können sich im Online-Fachportal „Pflanzengesundheit“ des JKI umfassend informieren, was beim Verbringen von Pflanzen(-erzeugnissen) innerhalb des EU-Binnemarkts sowie bei der Ein- und Ausfuhr zu beachten ist. Dort finden sich auch die Kontaktdaten zu den Ansprechpartnern in den Bundesländern:

Zum JKI-Fachportal „Pflanzengesundheit“

Quelle: JKI-Pressemitteilung PI2020-08 vom 03.07.2020