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Leitlinie IPS im Getreidebau in Anhang 1 des NAP aufgenommen

Die Bundesregierung und die Länder haben die Leitlinie zum Integrierten Pflanzenschutz im Getreidebau als maßgeblich und geeignet anerkannt. Die Leitlinie ist damit Teil des Anhangs 1 des Nationalen Aktionsplans zur nachhaltigen Anwendung von Pflanzenschutzmitteln.

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Das Verfassen und die Umsetzung von kulturpflanzen- und sektorspezifischen Leitlinien zum integrierten Pflanzenschutz (IPS) sind als Ziele und Maßnahmen im Nationalen Aktionsplan zur nachhaltigen Anwendung von Pflanzenschutzmitteln (NAP) verankert.

Der Deutsche Bauernverband e. V. hat mit seinen Landesverbänden die Leitlinie zum Integrierten Pflanzenschutz im Getreidebau erarbeitet und herausgegeben.

Am 28. April 2021 hat das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) im Bundesanzeiger bekanntgeben, dass die Leitlinie in den Anhang 1 des NAP aufgenommen wurde.

Zum Bundesanzeiger

Weitere Informationen zu den kulturpflanzen- und sektorspezifischen Leitlinien des integrierten Pflanzenschutzes