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Leitlinie IPS im Haus- und Kleingartenbereich in Anhang 1 des NAP aufgenommen

Die "Sektorspezifische Leitlinie zum integrierten Pflanzenschutzes im Haus- und Kleingartenbereich" wurde von der Bundesregierung und den Ländern als maßgeblich und geeignet anerkannt und in den Anhang 1 des Nationalen Aktionsplans zur nachhaltigen Anwendung von Pflanzenschutzmitteln aufgenommen.

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Das Verfassen und die Umsetzung von kulturpflanzen- und sektorspezifischen Leitlinien zum integrierten Pflanzenschutz (IPS) sind als Ziele und Maßnahmen im Nationalen Aktionsplan zur nachhaltigen Anwendung von Pflanzenschutzmitteln (NAP) verankert.

Die "Sektorspezifische Leitlinie zum integrierten Pflanzenschutz im Haus- und Kleingartenbereich" wurde von im Haus- und Kleingartenbereich tätigen Organisationen und Verbände ("Kasseler Runde") unter Federführung des Verbands der Gartenbauvereine in Deutschland erarbeitet.

Die Aufnahme der Leitlinie in den Anhang 1 des NAP wurde am 24.01.2020 im Bundesanzeiger bekanntgeben.

Zum Bundesanzeiger

Weitere Informationen zu den kulturpflanzen- und sektorspezifischen Leitlinien des integrierten Pflanzenschutzes