Europäische Regelungen
Zulassung, Vertrieb und Anwendung von Pflanzenschutzmitteln, auch deren Rückstände und Abfallbeseitigung, sind gesetzlich geregelt.
Maßgeblichen Einfluss nehmen insoweit EU-Verordnungen, die direkt und unmittelbar in Deutschland gelten, sowie EU-Richtlinien, die der Umsetzung in nationale Vorschriften bedürfen.
EU-Richtlinien und -Verordnungen
des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. Oktober 2009 über das Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln und zur Aufhebung der Richtlinien 79/117/EWG und 91/414/EWG des Rates
des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. Oktober 2009 über einen Aktionsrahmen der Gemeinschaft für die nachhaltige Verwendung von Pestiziden (konsolidierte Fassung vom 05.06.2019)
des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. November 2009 über Statistiken zu Pestiziden
des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. November 2008 über Abfälle und zur Aufhebung bestimmter Richtlinien (Text von Bedeutung für den EWR)
des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2000 zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich der Wasserpolitik
des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Februar 2005 über Höchstgehalte an Pestizidrückständen in oder auf Lebens-und Futtermitteln pflanzlichen und tierischen Ursprungs und zur Änderung der Richtlinie 91/414/EWG des Rates