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Pflanzenschutzmittel in Oberflächengewässern Pflanzenschutzmittel in Oberflächengewässern

Stand: 19.01.2024

Einleitung

Ziel des NAP ist es, mögliche Risiken und Auswirkungen für die menschliche Gesundheit und Umwelt, die mit der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln verbunden sein können, weiter zu reduzieren. Zur Darstellung der Risikoentwicklung im Bereich Gewässerschutz wird u. a. der Indikator "Pflanzenschutzmittel in Oberflächengewässern" herangezogen, mit dem die Belastung von Oberflächengewässern mit Pflanzenschutzmitteln bzw. Pflanzenschutzmittel-Wirkstoffen erfasst werden soll. Angestrebt wurde für alle in der Oberflächengewässerverordnung (OGewV) geregelten Pflanzenschutzmittel-Wirkstoffe ab 2015 keine Überschreitung der Umweltqualitätsnormen in Oberflächengewässern und Einhaltung der Grenzwerte der Trinkwasserverordnung (0,1 µg/l für die Einzelstoffe und 0,5 µg/l für die Summe; beschränkt auf Messstellen, in deren unmittelbarem Einzugsgebiet, Trinkwasser teilweise aus Oberflächenwasser oder Uferfiltrat gewonnen wird).   

Beschreibung

Insgesamt waren 2021 in Deutschland 281 Wirkstoffe zur Verwendung in Pflanzenschutzmitteln (PSM) zugelassen. Von diesen zugelassenen PSM-Wirkstoffen waren im Zeitraum 2019-2021 nur 29 in der OGewV geregelt und damit Umweltqualitätsnormen (UQN, Grenzwerte) gesetzlich verankert (OGewV 2016, Anlage 6 und 8). Diese Anzahl an PSM bildet nicht das gesamte Spektrum in Gewässern ab, um das tatsächliche Risiko ermitteln zu können, müssten mindestens alle zugelassenen PSM-Wirkstoffe mit Gewässerrelevanz überwacht werden. Eine Aktualisierung der in der OGewV geregelten Stoffe erfolgt nicht kontinuierlich und ist erst für 2025 vorgesehen.

Für die Berechnung des Indikators werden die Daten des Überblicksmessnetzes Fließgewässer zur Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) genutzt (LAWA-Messstellennetz). Dieses Messnetz umfasst ca. 250 Messstellen; vorwiegend an größeren Fließgewässern. Der Indikator wird ab 2006 berechnet. Da nicht jährlich an allen Messstellen alle Wirkstoffe gemessen werden, werden bei der Berechnung der jährlichen Überschreitungen die Ergebnisse aus drei aufeinanderfolgenden Jahren zusammengefasst. Für die Auswertung zu den Grenzwerten der Trinkwasserverordnung werden ca. 65 Messstellen verwendet. In deren Einzugsgebieten wird Trinkwasser teilweise aus Oberflächenwasser oder Uferfiltrat gewonnen. Die Entfernung der Messstelle zu einem potenziellen Trinkwasserentnahmepunkt als auch der Anteil des entnommenen Rohwassers ist nicht bekannt. Die Grenzwerte betragen nach der Trinkwasserverordnung 0,1 µg/L (Einzelwirkstoffe) bzw. 0,5 µg/L (Summe der Einzelwirkstoffe). Die Auswertung erfolgt noch unabhängig von den Festlegungen der Trinkwassereinzugsgebieteverordnung (TrinkwEGV).

Für den Indikator werden die Überschreitungen der Umweltqualitätsnorm (UQN, Grenzwert) der 29 im Zeitraum 2019 bis 2021 zugelassenen PSM-Wirkstoffe berechnet. Eine Messstelle gilt insgesamt als überschritten, wenn mindestens einer der Wirkstoffe seine UQN überschreitet.

Ergebnisse

Im Gesamtzeitraum 2006 bis 2021 kam es zu Überschreitungen der jeweils geltenden Umweltqualitätsnormen für die in der OGewV regulierten und in PSM zugelassenen Wirkstoffe von min. 11 bis max. 42 Prozent der Messstellen (siehe Abbildung 1). Im aktuellen Betrachtungszeitraum (2019-2021) wurden die UQN der 29 in der OGewV geregelten zugelassenen PSM-Wirkstoffe an rund 70 % der WRRL-Überblicksmessstellen eingehalten.

An 37 Prozent derjenigen Überblicksmessstellen in deren Einzugsgebieten Trinkwasser teilweise aus Oberflächengewässern oder Uferfiltrat gewonnen wird, werden die Trinkwassergrenzwerte ständig eingehalten (Abbildung 2).

Ein zu- bzw. abnehmender Trend kann im betrachteten Zeitraum nicht abgeleitet werden, da die Anzahl der zugelassenen PSM der OGewV variiert. Die in der Abbildung 1 vermeintlich erkennbare Zunahme der belasteten Messstellen bis zum Zeitraum 2016 – 2018 beruht vermutlich vor allem darauf, dass Überschreitungen auf wenige Pflanzenschutzmittel beschränkt sind, darunter einige, die erst 2016 geregelt wurden, niedrige Umweltqualitätsnormen haben und in den früheren Jahren nicht überwacht wurden oder wegen zu hoher Bestimmungsgrenzen des Analysenverfahrens nicht überwacht werden konnten. Nach 2016-2018 zeigt die Abbildungen vermeintlich eine Abnahme, die wiederum auf die immer kleinere Anzahl der mit UQN geregelten und gleichzeitig auch noch in PSM zugelassenen Wirkstoffe zurück geht. Der Indikator wird also dominiert davon in welchem Umfang zugelassene Stoffe überwacht werden. Im Zeitraum 2019-2021 sind noch 29 Wirkstoffe die in der OGewV geregelt sind auch für PSM zugelassen, nur für diese wird das Ergebnis in diesem Indikator dargestellt. Daher steht die dargestellte Abnahme der Überschreitungen nicht unbedingt in direktem Zusammenhang mit einer Verbesserung der Wasserqualität.

(Letzte Aktualisierung dieses Indikators im Dezember 2023)

Abbildung 1: Anteil Messstellen mit mindestens einer Überschreitung einer Umweltqualitätsnorm (UQN) der Oberflächenge-wässerverordnung (OGewV) eines PSM-Wirkstoffs, der im betrachteten 3-Jahreszeitraum zugelassen war. Daten aus den Jahren 2006 bis 2021.
Abbildung 2: Anteil Messstellen mit mindestens einer Überschreitung der Grenzwerte der Trinkwasserverordnung für die PSM-Wirkstoffe der Oberflächengewässerverordnung (OGewV 2011/2016; beschränkt auf Messstellen, in deren unmit-telbarem Einzugsgebiet Trinkwasser teilweise aus Oberflächenwasser oder Uferfiltrat gewonnen wird). Ausgewertet wurde der jeweilige Höchstwert eines 3-Jahreszeitraums. Daten aus den Jahren 2006 bis 2021.