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Stand: 30.11.2023
Ziel des NAP ist es, mögliche Risiken und Auswirkungen für die menschliche Gesundheit und Umwelt, die mit der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln verbunden sein können, weiter zu reduzieren. Im Bereich Landwirtschaft soll der Indikator „Anteil der Betriebe mit Anbau nach kulturpflanzen- und sektorspezifischen Leitlinien integrierter Pflanzenschutz“ den Anteil der landwirtschaftlichen und gartenbaulichen Betrieben, die nach kulturpflanzen- und sektorspezifischen Leitlinien des integrierten Pflanzenschutzes produzieren, erfassen.
Mit der Umsetzung der kulturpflanzen- und sektorspezifischen Leitlinien wird der Stellenwert des integrierten Pflanzenschutzes in Praxis und Beratung weiter gestärkt. Die Leitlinien tragen dazu bei, den integrierten Pflanzenschutz weiterzuentwickeln. Die Anwender von Pflanzenschutzmitteln, z.B. Landwirte, sollen motiviert werden, alle verfügbaren vorbeugenden und nicht-chemischen Pflanzenschutzverfahren auszuschöpfen und geeignete Bekämpfungsstrategien entsprechend gezielt einzusetzen.
Berufsständige Verbände/ Organisationen und öffentliche Stellen erarbeiten die Leitlinien des integrierten Pflanzenschutzes auf freiwilliger Basis. Sie orientieren sich dabei am aktuellen Stand von Wissenschaft und Technik.
Berufsständige Verbände/Organisationen und öffentliche Stellen haben bisher für die Kulturen beziehungsweise die Sektoren Zuckerrüben, Mais, Kartoffeln, Hopfen, Raps, Getreide, Körnerleguminosen, Arznei- und Gewürzpflanzen, Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau, Gleisanlagen Deutsche Bahn, Vorratsschutz, Haus- und Kleingarten vorgelegt und in Annex 1 des NAP zitiert. Einige Organisationen/Verbände haben zwischenzeitlich ihre Leitlinien redaktionell oder inhaltlich aktualisiert.
In den Sektoren Weinbau, Obstbau, Gemüsebau, Golfplatzpflege, Öffentliches Grün, Baumschulen und Forst werden Leitlinien erarbeitet oder Leitlinien vorgelegt (Stand: 30.11.2023). Die Leitlinie für den Zierpflanzenbau ist noch zu konzipieren und zu verfassen.
Die Leitlinien werden nach Anhörung des Wissenschaftlichen Beirats NAP und nach Abstimmung mit den Ländern und den beteiligten Bundesressorts durch das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) als maßgeblich und geeignet anerkannt und im Anhang 1 des NAP zitiert.
Der Indikator soll zukünftig den Anteil an Betrieben beschreiben, die nach kulturpflanzen- oder sektorspezifischen Leitlinien des integrierten Pflanzenschutzes arbeiten. Er soll angeben, wie hoch der Anteil der landwirtschaftlichen Fläche, die nach den anerkannten Leitlinien des integrierten Pflanzenschutzes bewirtschaftet wird, im Verhältnis zur gesamten landwirtschaftlich genutzten Fläche ist.
Weitere Informationen zu den kulturpflanzen- oder sektorspezifischen Leitlinien des integrierten Pflanzenschutzes sind zu finden unter:
https://www.nap-pflanzenschutz.de/integrierter-pflanzenschutz/leitlinien-ips