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Anzahl der bestätigten Bienenvergiftungsfälle Anzahl der bestätigten Bienenvergiftungsfälle

Stand: 10.01.2024

Einleitung

Ziel des NAP ist es, mögliche Risiken und Auswirkungen für die menschliche Gesundheit und die Umwelt, die mit der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln verbunden sein können, weiter zu reduzieren. Zur Darstellung der Risikoentwicklung im Bereich Biologischen Vielfalt wird u.a. der Indikator "Anzahl der bestätigten Bienenvergiftungsfälle" herangezogen, der alle dem JKI gemeldeten sowie bestätigten Vergiftungsfälle als absoluten Wert aufzeigt. Für diesen Indikator wurde im NAP kein quantifiziertes Ziel festgelegt.

Beschreibung

Bei Bienenschäden mit Verdacht auf Vergiftung durch Pflanzenschutzmittel (PSM) werden Bienen- und Pflanzenproben in der Untersuchungsstelle für Bienenvergiftungen des Julius Kühn-Instituts (JKI) analysiert. Die Einsendung von Proben an die Untersuchungsstelle des JKI erfolgt durch den Imker und die zu den Untersuchungen hinzugezogenen offiziellen Stellen (i.d.R. Pflanzenschutzdienste). Voraussetzung für die Untersuchung ist die Einsendung des zugehörigen Antrags auf Untersuchung sowie von ausreichendem Probematerial. Eine ausreichende und repräsentative Bienenprobe sollte möglichst 1000 tote Bienen (Gesamtgewicht ca. 80 bis 100 g) enthalten. Eine ausreichende Pflanzenprobe von einer mit Pflanzenschutzmittel behandelten Verdachtsfläche sollte mindestens 100 g Pflanzenmaterial enthalten.

Zur Eingrenzung der Schadensursache werden geeignete Bienen- und Pflanzenproben zunächst biologisch untersucht. Mithilfe eines Biotests mit den Larven der Gelbfiebermücke Aedes aegypti L. wird das Probenmaterial unspezifisch auf toxische Substanzen untersucht. Durch die Bestimmung der Pollen aus Haarkleid bzw. Pollenhöschen geschädigter Bienen kann die Schadensquelle lokalisiert oder zumindest auf eine Kultur eingegrenzt werden. Um einen Zusammenhang des Bienenschadens mit Krankheiten ausschließen zu können, werden alle Bienenproben auf ubiquitäre Bienenkrankheiten untersucht (Nosema-Test, Varroabefall, ggf. Virusuntersuchungen). Ergibt sich ein Verdacht auf eine Vergiftung durch PSM, erfolgt eine chemische Analyse geeigneter Bienen- und Pflanzenproben auf ca. 290 zugelassene und nicht zugelassene Pflanzenschutzmittel, Biozide, Varroazide und andere relevante Substanzen, darunter derzeit 147 Insektizide, Akarizide und Nematizide. Die Ergebnisse der biologischen und chemischen Untersuchung sowie ein abschließender Befund mit einer Einschätzung zur wahrscheinlichen Schadensursache werden dem Einsender sowie dem zuständigen Pflanzenschutzdienst zugesandt.

Die Aussagekraft der Untersuchungsergebnisse hängt maßgeblich von der richtigen Probenahme, der schnellen Einsendung der Proben und der ausführlichen Dokumentation der Schadensumstände vor Ort ab. Durch eine möglichst weitgehende Klärung der Schadensfälle einschließlich der Feststellung des Schadensverursachers kann über die Klärung des Einzelfalls hinaus eine wichtige präventive Wirkung erzielt werden. Gut dokumentierte Schadensfälle mit einer hohen Aufklärungswahrscheinlichkeit werden daher bei den Untersuchungen bevorzugt behandelt.

Die Untersuchung und Auswertung der aus dem gesamten Bundesgebiet gemeldeten Bienenschäden durch die Untersuchungsstelle für Bienenvergiftungen liefert wichtige Hinweise auf Probleme bei der bienenverträglichen Anwendung von PSM in der Praxis und hat in der Vergangenheit auch zu Änderungen der Einstufung der Bienengefährlichkeit von PSM geführt.

Tabelle

  Tabelle: Anzahl der bestätigten Bienenvergiftungsfälle im Jahr 2023, Quelle: JKI

Anzahl gemeldeter Schadensfälle 2023 (Stand: 10.01.2024) 50
nicht untersuchte Schadensfälle (ungeeignetes Probenmaterial) 14
biologisch untersuchte Schadensfälle 36
biologisch/chemisch untersuchte Schadensfälle 26 + 4*

davon: Bienenvergiftungsfälle durch Fehlanwendungen von Pflanzenschutzmitteln

bzw. Bioziden (ursächlich oder beteiligt)

2

 
davon: Bienenvergiftungsfälle durch Frevel mit Bioziden

4

* chemische Untersuchung läuft noch

Aussage

In der oben stehenden Tabelle ist die Anzahl der gemeldeten Schadensfälle für 2023 (Stand: 10.01.2024) aufgeführt. Nach Abschluss der biologischen und chemischen Untersuchungen kann davon ausgegangen werden, dass in 2 Schadensfällen Fehlanwendungen von Pflanzenschutzmitteln bzw. Bioziden ursächlich oder zumindest beteiligt waren. In 4 weiteren Schadensfällen konnte eine mutwillige Vergiftung (Frevel) mit Biozid-Wirkstoffen als Ursache der Bienenvergiftung identifiziert werden. In 20 der chemisch untersuchten Schadensfälle wurden keine bienentoxischen Wirkstoffe aus Pflanzenschutzmitteln oder Bioziden nachgewiesen.

Die häufigste Ursache für Bienenvergiftungen durch Pflanzenschutzmittel sind unsachgemäße Spritzungen mit als bienengefährlich eingestuften Pflanzenschutzmitteln in blühenden Kulturen bzw. Abdrift auf blühende Nachbarkulturen, Unkräuter (z. B. Kornblume in Getreide), Hecken und Randstreifen. Auch vermeintlich nicht bienenattraktive Kulturen wie Kartoffeln und Getreide können aufgrund von blühenden Unkräutern oder Honigtau beflogen werden.

Weiterführende Informationen

Webseite der Untersuchungsstelle für Bienenvergiftungen des Julius-Kühn-Instituts