Wir verwenden Cookies, um Ihnen die optimale Nutzung unserer Webseite zu ermöglichen. Es werden für den Betrieb der Seite nur notwendige Cookies gesetzt. Details in unserer Datenschutzerklärung.
Stand: 26.04.2023
Ziel des NAP ist es, mögliche Risiken und Auswirkungen für die menschliche Gesundheit und die Umwelt, die mit der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln verbunden sein können, weiter zu reduzieren. Zur Darstellung der Risikoentwicklung im Bereich des Gewässerschutzes wird u.a. der Indikator "Pflanzenschutzmittel im Grundwasser (GW)" herangezogen. Angestrebt wird den Schwellenwert von 0,1 μg/l im Grundwasser (bezogen auf die Konzentration der Einzelwirkstoffe) bzw. 0,5 µg/l (Summe der Einzelwirkstoffe) für alle Pflanzenschutzmittelwirkstoffe und relevanten Metabolite für neue Einträge nicht zu überschreiten.
Die Daten des Indikators stammen aus dem "Bericht zur Grundwasserbeschaffenheit – Pflanzenschutzmittel – Berichtszeitraum 2013 bis 2016", der von der Bund/Länderarbeitsgemeinschaft Wasser (LAWA) herausgegeben wurde. Der Indikator stellt die Belastungssituation des Grundwassers durch Pflanzenschutzmittel für sechs Zeiträume von 1990 bis 2016 dar. An 14.461 Grundwassermessstellen wurden von 2013 bis 2016 bundesweit die Konzentrationen der Einzelsubstanzen (Pflanzenschutzmittel-Wirkstoffe, relevante und nicht relevante Metabolite) bestimmt. Die Untersuchungen werden überwiegend von den Ländern und Wasserversorgern veranlasst. Verwendet werden Analysedaten von Grundwassermessstellen, die in der Regel oberflächennahes Grundwasser erschließen.
Der Indikator (siehe Abbildung) zeigt jeweils den Anteil der Grundwassermessstellen, bei denen keine Einzelsubstanzen nachgewiesen wurden oder bei denen der Schwellenwert nicht überschritten wurde sowie von Messstellen bei denen der Schwellenwert von 0,1 μg/l überschritten wurde. Dabei zeigt sich, dass der Anteil der Grundwassermessstellen, an denen keine Einzelsubstanzen nachgewiesen wurden oder bei denen der Schwellenwert nicht überschritten wurde, von 90,3 % im Zeitraum 1990 bis 1995 auf 95,4 % im Zeitraum 2006 bis 2008 kontinuierlich angestiegen und bis 2012 auf diesem Stand geblieben ist. Im aktuellen Zeitraum 2013-2016 liegt der Anteil der Messstellen ohne Überschreitungen des Schwellenwertes bei 96,2 %. Das bedeutet umgekehrt, dass der Anteil der Grundwassermessstellen, an denen der Schwellenwert von 0,1 μg/l überschritten wurde, von 9,7 % im Zeitraum 1990 bis 1995 auf 4,6 % im Zeitraum 2006 bis 2008 kontinuierlich zurückgegangen und im Zeitraum von 2009 bis 2012 auf dem gleichen Wert verblieben ist. Im aktuellen Zeitraum 2013 bis 2016 ist der Wert auf 3,8 % weiter zurückgegangen. Diese Verbesserung ist hauptsächlich auf den Rückgang der Funde des seit langem nicht mehr zugelassenen Wirkstoffs Atrazin und dessen Hauptabbauprodukt Desethylatrazin zurückzuführen. Dennoch werden beide Stoffe nach wie vor mit Abstand am häufigsten im Grundwasser nachgewiesen. Laut Bericht der LAWA wird bei aktuell zugelassener Wirkstoffe und deren relevante Metaboliten keine Abnahme registriert.
Zusammenfassend zeigen die aktuellen Zahlen, dass ein leichter Rückgang der Gesamtbelastung durch PSM-Wirkstoffe und deren relevante Metaboliten in den letzten Jahren zu erkennen ist. Unter den am häufigsten nachgewiesenen Wirkstoffen zeigen nach wie vor solche, die bereits seit vielen Jahren nicht mehr zugelassen sind wie Atrazin, Bromacil und Diuron eine abnehmende Entwicklung. Für zugelassene Wirkstoffe hat sich die Fundhäufigkeit insgesamt jedoch nicht verbessert. Die Zielquote für diesen Indikator – keine Überschreitung des Grundwasserschwellenwertes - konnte somit für die erfassten Zeiträume nicht erreicht werden.
Bericht zur Grundwasserbeschaffenheit (pdf-Datei)