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Stand: 18.01.2024
Ziel des NAP ist es, mögliche Risiken und Auswirkungen für die menschliche Gesundheit und die Umwelt, die mit der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln verbunden sein können, weiter zu reduzieren. Zur Darstellung der Risikoentwicklung im Bereich des gesundheitlichen Verbraucherschutzes wird der Indikator "Quote der Überschreitung der Rückstandshöchstgehalte" herangezogen. Angestrebt wird, die Quote der Überschreitungen der Rückstandshöchstgehalte von Pflanzenschutzmitteln in Lebensmitteln bezogen auf die Ergebnisse des repräsentativen Monitorings in allen Produktgruppen bei allen einheimischen und eingeführten Produkten auf unter 1 % zu senken.
Um einen direkten Bezug zum Verbraucherrisiko herstellen zu können, wird zusätzlich die Quote der Überschreitungen der akuten Referenzdosis (ARfD) ausgewiesen.
Eine geeignete Datenbasis für die Ermittlung der prozentualen Rückstandshöchstgehaltsüberschreitungen liefert das Monitoring gemäß der §§ 50-52 des Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuchs (LFGB). In diesem national koordinierten Monitoring werden Proben von Lebensmitteln u. a. zur Untersuchung auf Pflanzenschutzmittelrückstände nach einem jährlich festgelegten Probenahmeplan repräsentativ und unter Berücksichtigung biostatistischer Aspekte gezogen, mit dem Ziel die Verbraucherexposition zu ermitteln.
Seit 2009 wird dabei für das Monitoring von Pflanzenschutzmittelrückständen ein überarbeitetes Konzept angewandt, bei dem der Umfang der beprobten Lebensmittel über 90 % des durchschnittlich zu erwartenden Verzehrs der Gesamtbevölkerung beträgt. Dieser sogenannte Warenkorb wird in einem Zyklus von sechs Jahren auf Pflanzenschutzmittelrückstände untersucht. Die Beprobung wird größtenteils innerhalb eines Dreijahresprogramms durchgeführt, für Lebensmittel mit einem geringen gesundheitlichen Risikopotenzial innerhalb eines sechsjährigen Zyklus.
Dieser Monitoringzyklus wurde bisher zweimal durchlaufen: In den Jahren 2009-2014 und 2015-2020. Für beide Zyklen wurde eine Auswertung im Hinblick auf den NAP-Indikator „Quote der Überschreitung der Rückstandshöchstgehalte (RHG)“ durchgeführt.
Im Untersuchungszeitraum vom 01.01.2015 bis zum 31.12.2020 wurden insgesamt 34.436 Monitoringproben auf Rückstände von Pflanzenschutzmitteln untersucht.
Von diesen stammten 14.939 Proben (43,4 %) aus Deutschland, 9.015 Proben (26,2 %) aus anderen EU-Mitgliedstaaten und 6.935 Proben (20,1 %) aus Drittländern. Für 3.547 Proben (10,3 %) ist die Herkunft nicht bekannt.
In 723 (2,1 %) der Proben wurden Rückstände über dem Höchstgehalt nachgewiesen. Davon wurden 309 (0,9 %) Proben von der zuständigen Vollzugsbehörde als nicht verkehrsfähig beanstandet (gesicherte Überschreitung der RHG). Dies entspricht exakt den Prozentanteilen dieser Parameter aus dem vorangegangenen Zyklus (2009-2014).
Für die Gruppierung der Produkte wurden die zwei ersten Doubletten des Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 verwendet. Als Ergebnis resultieren insgesamt 44 Gruppen, für welche die Indikatoren auf Basis der Monitoringdaten berechnet wurden.
Bei Erzeugnissen deutscher Herkunft lag die Quote der gesicherten RHG-Überschreitungen in 9 Gruppen über 1 %. Bezogen auf die Grundgesamtheit der 44 Gruppen sind damit in 20 % der Gruppen die gesicherten Höchstgehalte überschritten. Dies entspricht einem Zielerreichungsgrad von 80 % hinsichtlich der Zielquote von weniger als 1 % Überschreitungen je Erzeugnisgruppe für Erzeugnisse aus Deutschland.
Bei den Erzeugnissen mit Herkunft aus anderen EU-Mitgliedstaaten lag in 8 Gruppen die Quote der gesicherten RHG-Überschreitungen über 1 %. Daraus ergibt sich ein Zielerreichungsgrad von 82 %.
Bei den Erzeugnissen mit Herkunft aus Drittstaaten lagen in 15 Gruppen mehr als 1 % gesicherte RHG-Überschreitungen vor. Dies entspricht einem Zielerreichungsgrad von 66 %.
Die Auswertung wurde erstmals für das Jahr 2017 vorgenommen und erfolgt seitdem jährlich sowie rückblickend für jeden abgeschlossenen Monitoringzyklus. Alle Lebensmittelproben aus dem Monitoringzyklus 2015-2020, die wegen Überschreitungen von Rückstandshöchstgehalten beanstandet worden sind, wurden hinsichtlich möglicher gesundheitlicher Risiken für die deutsche Bevölkerung bewertet.
Von den insgesamt 34.436 berücksichtigten Monitoringproben war bei 79 Proben (0,2 %) pflanzlichen Ursprungs ein gesundheitliches Risiko durch die enthaltenen Pflanzenschutzmittelrückstände nicht auszuschließen. Die untersuchten Lebensmittel tierischen Ursprungs waren durchweg gesundheitlich unbedenklich.
In den Erzeugnisgruppen Blattkohle und Hülsenfrüchte waren jeweils mehr als 1 % der Proben betroffen, und zwar sowohl Proben deutscher als auch außereuropäischer oder unbekannter Herkunft. Bei den Blattkohlen waren 6 von 211 untersuchten Proben (2,8 %) betroffen. Es war vor allem Grünkohl auffällig (Wirkstoffe Dimethoat, Omethoat, Thiacloprid und Tebuconazol). Bei den Hülsenfrüchten waren 7 der untersuchten 582 Proben (1,2 %) betroffen. Es handelte sich in allen Fällen um Proben von Bohnen mit den Wirkstoffen Chlorpyrifos oder Propoxur.
In den übrigen Erzeugnisgruppen lag der prozentuale Anteil solcher Proben, bei denen ein gesundheitliches Risiko durch die enthaltenen Pflanzenschutzmittelrückstände nicht auszuschließen war, meist deutlich unter 1 %.
Die höchste Gesamtzahl von Proben, bei denen ein gesundheitliches Risiko nicht auszuschließen war, wurde in den Gruppen Zitrusfrüchte und Steinobst beobachtet (8 von 2180 Proben bzw. 8 von 2166 Proben). Der prozentuale Anteil war jedoch in beiden Erzeugnisgruppen mit 0,4 % nicht auffällig hoch. Bei den Zitrusfrüchten verteilten sich die 8 Proben auf verschiedene Wirkstoffe und Erzeugnisse. Beim Steinobst waren die 8 Proben ebenfalls verschiedenen Erzeugnissen zuzuordnen, basierten aber nahezu ausschließlich auf Rückständen der Wirkstoffe Chlorpyrifos und Dimethoat.
In den 4.242 im Rahmen des amtlichen Monitorings 2022 zu Pflanzenschutzmittelrückständen untersuchten Lebensmittelproben pflanzlichen Ursprungs wurden insgesamt 28 (0,7 %) gesicherte Rückstandshöchstgehaltsüberschreitungen festgestellt. Einige Proben wiesen dabei mehr als eine Überschreitung auf. Die meisten Überschreitungen waren bei frischem Koriander (8,2 %) und Ingwer (4,5 %) zu verzeichnen. Bei den 322 Proben tierischen Ursprungs lagen die nachgewiesenen Rückstände hingegen alle unter den in der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 festgelegten Höchstgehalten.
Bei den Auswertungen für das Jahr 2022 handelt es sich nur um eine Teilauswertung. Das Ergebnis kann sich in Abhängigkeit vom gesamten Untersuchungszyklus 2021-2026 ändern.
Alle Lebensmittelproben aus dem amtlichen Monitoring 2022, die auf Pflanzenschutzmittelrückstände untersucht und wegen Überschreitungen von Rückstandshöchstgehalten beanstandet worden sind, wurden ebenfalls hinsichtlich möglicher gesundheitlicher Risiken für die deutsche Bevölkerung bewertet. Von den insgesamt 4.242 Proben von Lebensmitteln pflanzlichen Ursprungs war bei 21 Proben (0,5 %) ein gesundheitliches Risiko nicht auszuschließen, davon in 13 Proben wegen Rückständen der nicht mehr zugelassenen Wirkstoffe Chlorpyrifos bzw. Omethoat. Die 322 Proben von Lebensmitteln tierischen Ursprungs waren durchweg gesundheitlich unbedenklich.
Das Ziel, die Quote der Überschreitungen der RHG von Pflanzenschutzmitteln in Lebensmitteln aller Herkünfte auf unter 1 % in jeder Produktgruppe zu senken, wurde noch nicht erreicht. Jedoch wurde im Zeitraum 2015-2020 nur bei 0,2 % der Proben ein gesundheitliches Risiko als möglich erachtet (Überschreitung der ARfD eines Stoffes bzw. Nachweis eines gentoxischen Stoffes ohne Schwellenwert). Ziel ist es, die Zahl solcher Proben kontinuierlich zu verringern. Für eine Zielerreichung sind daher weitere Anstrengungen notwendig. So gilt es, die Ursachen in den jeweiligen Gruppen mit hohen Überschreitungsquoten zu ermitteln sowie Maßnahmen zu ihrer Vermeidung zu ergreifen.
Weitere Informationen zum Monitoring und zu Pflanzenschutzmittelrückständen in Lebensmitteln:
http://www.bvl.bund.de/monitoring
http://www.bvl.bund.de/nbpsm